Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 29 
Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters für 
Wahl hatte in seiner seitherigen Besoldungsgruppe A 5 b 
ein Besoldungsdienstalter vom 1.4.1943• Eine günstigere 
Festsetzung dieses Besoldungsdienstalters ist durchaus 
möglich und auch empfohlen worden, da Wahl schon vor seiner 
Tätigkeit beim Landkreis Biberach jahrelang im öffentlichen 
Bienst tätig war und auf das Gesetz zu Artikel 131 GG an 
rechenbar ist. Er gehörte seit dem 1.10.1935 beim RAB der 
vergleichbaren Besoldungsgruppe A 4 e, ab 1.8.1937 der ver 
gleichbaren Besoldungsgruppe A 4 c 1 und ab 1.12.1944 der 
vergleichbaren Besoldungsgruppe A 3 b an. Die Verwaltung 
empfiehlt, mit Wirkung vom 1.4.1957 an das Besoldungsdienst 
alter des Obersekretärs Wahl in seiner Besoldungsgruppe 
auf 1.10.1935, jedoch gekürzt um die Zeit der Nichtverwen 
dung im öffentlichen Bienst, frühestens vom 1.4.1951 bis 
zu seiner Einstellung beim Landkreis am 18.1.1953 festzu 
setzen. Hienach würde sich ein Besoldungsdienstalter vom 
18.7.1937 ergeben. Es wird 
beschlossen, 
das Besoldungsdienstalter des Wahl in der Besoldungsgruppe 
A 5 b auf 18.7.1937 festzusetzen. 
§ 30 
Bestellung des Kreisbrandmeisters und seines Stellver 
treters . 
Nach dem neuen Feuerwehrgesetz sind der Kreisbrandmeister 
und sein Stellvertreter jeweils auf die Bauer von 5 Jahren 
als Ehrenbeamte zu bestellen. Vor der Wahl, für die der 
Kreistag zuständig ist, müssen die Kommandanten der Ge 
meinde feuerwehren gehört werden. Dies ist bereits geschehen. 
Die Kommandanten sind damit einverstanden, daß auf die 
nächsten 5 Jahre der seitherige Kreisbrandmeister Riehlein 
und sein Stellvertreter Börger aus Biberach wieder gewählt 
werden. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, auf die Bauer von 
weiteren 5 Jahren den derzeitigen Kreisbrandmeister 
Riehlein und seinen Stellvertreter Börger als Ehrenbeamte 
im Amt zu bestätigen.
	        
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