Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 31 
Aufwandsentschädigung an Kreisbrandmeister Riehl ein. 
Durch,Beschluß des Kreisrats vom 9.3.1957 erhält Kreis 
brandmeister Riehlein eine Reisekostenpauschale von 50 DM 
und, sobald die Stellensatzungsänderung rechtens wird, auch 
eine Aufwandsentschädigung von monatlich 50 DM. Seither 
hatte Riehlein einen Einheitsbetrag von monatlich 70 DM 
erhalten. Nach dem Beschluß des Kreisrats war vorgesehen, 
ab 1.4.57 die neu verwilligten Beträge zur Auszahlung zu 
bringen. Aus formell rechtlichen Schwierigkeiten heraus 
ist dies jedoch nicht möglich, weil die geänderte Stellen 
satzung erst später in Kraft treten kann. Es wird ent 
sprechend dem Antrag der Verwaltung 
beschlossen, 
bis,zum Inkrafttreten der geänderten Stellensatzung den seit 
herigen Monatsbetrag von 70 DM übergangsweise weiterzuge— 
währen und die Neuregelung vom ersten des nächsten Monats 
nach Inkrafttreten der Satzung zu handhaben. 
§ 32 
Anstellung des Gerä tewarts Straub . 
Straub ist seit Gründung des Kreisfeuerlöschverbands 
Angestellter dieses Verbands. Er ist tätig als Gerätewart 
und in der Kreisschlauchmacherei. Er gehört dem Kreis der 
Anrechenbaren nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz 
an. Da ein enger verwaltungsmässiger Zusammenhang zwischen 
Kreisfeuerlöschverband und Kreisverwaltung besteht, hat 
die Verwaltung seither zu Gunsten des Landkreises die Vor 
teile nach dem Gesetz 131 ausgenützt, da dies für den 
Kreisfeuerlöschverband nicht nachteilig war. Eine kürzlich 
stattgefundene Prüfung führt nun vermutlich zu dem Ergeb 
nis, daß diese Handhabung aus formalrechtlichen Gründen 
nicht zulässig ist. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, mit 
Rücksicht auf die finanziellen Vorteile Straub beim Land 
kreis anzustellen, jedoch den Kreisfeuerlöschverband zu 
verpflichten, Kostenersatz zu leisten. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
die Verwaltung zur Anstellung des Gerätewarts Straub 
gegen Kostenersatz durch den Kreisfeuerlöschverband zu er 
mächtigen. Der Stellenplan des Rechnungsjahres 1957 gilt 
insoweit als berichtigt.
	        
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