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§ 33
Beihilfegesuch für die Straßenwartswitwe Wiest.
Die Tochter der kürzlich verstorbenen Straßenwartswitwe
Wiest, Frau Elisabeth Niedrich aus Laupheim, hat beantragt,
ihr zu den Krankenhausbehandlungskosten und zu den Beerdi
gungskosten ihrer Mutter eine Beihilfe zu verwilligen.
Allein an Krankenhausbehandlungskosten sind 514,90 DM ab
züglich einer Leistung der Krankenkassen in Höhe von 53,—DM
angefallen. Der Landkreis ist zur Leistung dieser Beihilfe
nicht verpflichtet. Es kann sich nur um eine freiwillige
Leistung nach billigem Ermessen handeln. Nach kurzer Bera
tung wird
beschlossen,
zu dem Beihilfefall Wiest eine einmalige Beihilfe in Höhe
von 200 DM zu leisten.
§ 34
Einstellung einer Kreisfürsorgerin.
Es wird auf die vorhergehende Beratung in der Kreisrats
sitzung vom 9-3.1937 Bezug genommen. Die Bewerberin Liehner
aus Havensbürg hat zwischenzeitlich ihre Bewerbung zurück
gezogen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Bewerberin
Rothmund zu berücksichtigen, da diese unter den eingegange
nen Bewerbungen am geeignetsten erscheint. Rothmund ist in
die Sitzung vorgeladen worden. Sie erhält Gelegenheit, über
ihren persönlichen und beruflichen Werdegang Ausführungen
zu machen. Anschliessend wird einstimmig
beschlos sen:
1) Die Bewerberin Rothmund als Kreisfürsorgerin anzustellen.
2) Dienstbezüge nach Vergütungsgruppe TO.A VI b zu gewähren.
3) Die Probezeit auf 5 Monate festzusetzen.
De
Landrat
2 Kreisräte:
Kreisamtsrat
Zur Beurkundung!
Der geschäftsleit.Beamte
der Kreisselbstverwaltung:
Vorsitzende:
Schriftführer: