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§ 3
Vergabe der Schlosserarbeiten, für das Wirtschafts-
und Personalgebäude beim Kreiskrankenhaus Biberach.
Auf die öffentliche Ausschreibung in der Schwäbischen
Zeitung ging für die Schlosserarbeiten nur 1 Angebot der Ar
beitsgemeinschaft der Schlosser in Biberach ein. Der Archi
tekt bezeichnet dieses Angebot als angemessen und nicht
überhöht. Einige Spezialfirmen wurden für Speziallieferungen
im Rahmen der Schlosserarbeiten zur besonderen Angebotsab
gabe veranlasst, um zuverlässige und günstige Angebote zu
bekommen. Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Schlosserarbeiten an die Arbeitsgemeinschaft der
Schlosser zum Angebotspreis von 23 823,65 DM zu vergeben;
2) die Schloßanlage an die Firma G-utermann zum Blumenstrauß
in Biberach zum Angebotspreis von 4 040,02 DM zu vergeben;
3) die G-itterr ost arbeiten der Firma Ohr. Steeb in Sulz zum
Angebotspreis von 789,10 DM zu übertragen;
4) die Trockenkammertüren der Firma Siegle & Epple in Weil
im Dorf zum Angebotspreis von 360 DM zu übertragen;
5) die Rolladen der Firma Kloos in Biberach zum Angebots
preis von 4 421,30 DM zu übertragen.
§ 4
Vergabe der Estrich- und Fliesenarbeiten für das Wirt
schafts- u.Personalgebäude beim Kreiskrankenhaus Biberach.
Auf die öffentliche Ausschreibung in der Schwäbischen
Zeitung gingen für die -^liesenarbeiten 2 Angebote ein. Das
billigste Angebot hat eine Firma W. Stummer in Illertissen
mit 57 575,45 DM und das nächste Angebot die Arbeitsgemein
schaft Biberach mit 58 256,40 DM abgegeben. Verwaltung und
Architekt konnten sich trotz Bemühungen nicht über die Kapa
zität und Qualität der billigsten Firma Stummer überzeugen.
Da diese Firma zudem auswärts ist und nicht einmal einen
Telefonanschluß besitzt, wurde einer Vergabe an die in Bi
berach ansässige Arbeitsgemeinschaft für die Fliesenarbeit
der Vorzug gegeben, zumal die Mehrkosten nicht besonders
hoch sind.
Reben den Fliesenarbeiten wurden noch die Marmorfenster
simsen, die Eternitfenstersimsen, die Cato-Trennwände und
die Estrichböden öffentlich ausgeschrieben. Die eingegangenen
Angebote werden beraten. Schliesslich wird einstimmig
beschlossen,