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§ 8
Jahresabschluss 1955 der Kreissparkasse Biberach.
Der Jahresabschluß 1955 der KreisSparkasse Biberach
mit dem Prüfungsergebnis wird dem Kreisrat bekanntgegeben.
Zu diesem Abschluß ist eine Äusserung des G-ewährverbands
nach § 16 der Verordnung des Württ. Innenministers vom
7. Mai 1954 herbeizuführen. Nach Beratung der Angelegen
heit wird einstimmig
beschlossen,
gegen den Jahresabschluß 1955 der KreisSparkasse Biberach
keinerlei Einwendungen zu erheben.
§ 9
Schuldaufnahme der Kreissparkasse Biberach.
Die KreisSparkasse Biberach erhält aus Mitteln der
Landwirtschaftlichen Rentenbank 12 000 DM zur Weiterleitung
an den Bauern Kranz Porstenhäußler in Kleinwinnaden bei
Schussenried. Die näheren Bedingungen der Schuldaufnahme,
die auch vom Verwaltungsrat am 5.4.1957 beschlossen wurden,
werden dem Kreisrat bekanntgegeben. Zur Schuldaufnahme ist
die Zustimmung des Gewährverbands erforderlich. Nach Be
ratung wird einstimmig
beschlossen,
der Schuldaufnahme von 12 000 DM bei der Württ. Girozentrale
zur Weiterleitung an Franz Eorstenhäußler, Bauer in Klein
winnaden Stadt Schussenried zu den dargelegten Bedingungen
zuzustimmen.