Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 10 
Vergabe von Oberflächenbehandlungen auf Landstraßen 
II. Ordnung. 
Auf einer Leihe neugebauter Landstraßen II.Ordnung 
wird die wiederholte Oberflächenbehandlung notwendig. Insge 
samt handelt es sich um eine Fläche von 44 000 qm. Die ein 
zelnen Strecken werden bekanntgegeben. Auf die öffentliche 
Ausschreibung gingen 15 Angebote ein in den Grenzen zwischen 
24 200 DM und 57 428 DM. Das Straßenbauamt Riedlingen 
empfiehlt, die billigste Firma zu berücksichtigen. Es wird 
einstimmig 
beschlossen, 
die anhängigen wiederholten Oberflächenbehandlungen auf Land 
straßen II. Ordnung in dem beantragten Umfang der billigsten 
Firma Waggershauser in Kirchheim zum Angebotspreis von 
24 200 DM zu übertragen. 
§ 11 
Anschluß der Landstraße II.Ordnung Nr. 47 Winter 
stettendorf - Eberhardzell an die Bundesstraße 50. 
Die Landstraße II.Ordnung zwischen Winterstettendorf - 
Oberessendorf - Eberhardzell kreuzt die Bundesstraße 50 bei 
Oberessendorf. Die Bundesstraße wird in dieser Gegend um 
gebaut. Dabei ergeben sich Änderungen an der Einmündung 
dieser Landstraße II. Ordnung. Gemäß § 12 des Bundesfern 
straßengesetzes haben bei solchen Änderungen die Träger der 
Straßenbaulast die Kosten im Verhältnis der Fahrbahnbreiten 
zu tragen, soweit die Änderung durch die Überschneidung des 
Verkehrs notwendig wird, was im vorliegenden Fall bejaht 
wird. Der Anteil des Landkreises an diesen Veränderungs 
kosten beläuft sich nach dem Kostenvoranschlag auf 5240 DM. 
Nach kurzer Beratung wird 
beschlossen: 
1) Die beantragten Veränderungen an der Kreuzung Landstraße 
II. Ordnung Nr. 47 und Bundesstraße 50 zu genehmigen. 
2) Im Haushaltsjahr 1957 eine Haushaltsstelle 652.96848 
einzurichten und den Betrag von 5 240 DM ausserplanmäs 
sig bereitzustellen. Die hiefür benötigten Mittel sind 
aus dem Deckungsvermerk bei Haushaltsabschnitt 652.9 zu 
entnehmen.
	        
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