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§ 12
Strassenverbesserung Winterstettenstadt-Jngoldingen.
Die Gemeinde Winterstettenstadt baut z.Zt. aus Mit
teln des Grünen Plans einen Gemeindeweg, der etwa 150 Meter
von der Gemeinde entfernt in eine Landstraße II.Ordnung ein
mündet. Zur Abrundung dieser Maßnahme hält es die Gemeinde
für berechtigt und nach den gegebenen Verhältnissen, für er
forderlich, daß der Kreis dieses AnschlußstücK/nusbaut. Ver
waltung und Straßenbauamt halten diesen Antrag ebenfalls für
begründet. Nach Beratung wird
beschlossen:
1) Ein Teilstück der Landstraße II.Ordnung Winterstetten
stadt - Ingoldingen in einer Länge von rund 150 m als Ver
bindungsstück zwischen dem ausgebauten Gemeindeweg und der
Gemeinde Winterstettenstadt auszubauen.
2) Den erforderlichen Betrag von 7 000 DM für die beabsich
tigte Regiearbeit ausserplanmässig bereitzustellen und
eine Haushaltsstelle 652.96649 im Haushaltsjahr 1957 ein
zurichten.
3) Die erforderlichen Mittel aus dem Deckungsvermerk zu Ab
schnitt 652.9 zu entnehmen.
§ 13
Dohlenverlegung an der Landstr.II.Ordnung bei Olzreute.
Zu dem Ersuchen des Kreisrats (vergl.Beschluß vom
13.4.1957 § 20) wird berichtet, daß die Anstände an der
Brücke bei Olzreute beseitigt wurden. Mehrkosten sind für
den Landkreis nicht entstanden, da der Unternehmer innerhalb
der Garantiepflicht die Angelegenheit erledigt hat. Auch
Kreisrat Handgretinger bestätigt die Erledigung der Ange
legenheit.
Es wird
beschlossen,
die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.