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§ 14 .
Verlegung der Landstraße II.Ordnung Langenschemmern -
Eichelsteig.
Der Kreisrat wird ausführlich über den Antrag des
Eiurbereinigungsamts Riedlingen vom 2. März 1957 über die
Verlegung der Landstraße II.Ordnung Langenschemmern -
Eichelsteig anlässlich der in diesem Gebiet beabsichtigten
Flurbereinigung unterrichtet. Baurat Walker legt seine Auf
fassung zu dieser Angelegenheit ebenfalls dar, die er auch
in seinem Schreiben vom 29• März 1957 schriftlich fixiert
hat. Er hält die Angelegenheit zur Zeit nicht für dringlich
und auch nicht für entscheidungsreif, zumal der beabsich
tigte Ausbau der Landstraße I. Ordnung in diesem Gebiet noch
abzuwarten wäre. Der Vorsitzende hebt hervor, daß der Kreis
an einer Verlegung und an den erheblichen Kosten, die hieraus
entstehen, keinerlei Interesse haben könne, weil die Straße
Eichelsteig - Langenschemmern keinerlei Verkehrsbedeutung
habe. Wohl stehe fest, daß das angrenzende Kieswerk Dünkel
jetzt so dicht an die Straße herangekommen sei, daß diese
Firma ein Interesse an einer Verlegung habe. Solche Privat
interessen könnten jedoch nicht vom Kreis finanziert werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Angelegenheit mindestens solange zurückzustellen, bis
die Landstraße I. Ordnung Biberach - Ehingen in diesem
Gebiet dem Ausbau zugeführt werden kann.
2) Festzustellen, daß dem Landkreis an einem Ausbau und an
einer Verlegung der Landstrasse II. Ordnung Eichelsteig -
Langenschemmern aus Verkehrsgründen nicht gelegen sein
kann, zumal die in diesem Gebiet liegende Landstraße
II. Ordnung Aufhofen - Langenschemmern mit Anschluß an
die Landstraße I. Ordnung ausgebaut wird.
3) Dem Kieswerk Dünkel anheimzustellen, gewünschte Änderungen
mit Zustimmung des Landkreises auf eigene Kosten durch
zuführen.