Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

12 
§ 17 
Beschwerde über Straßenmeister Stolz in Schwend!. 
Das Landratsamt ist von dem Kreisverordneten Rieg aus 
Schwend! davon unterrichtet worden, daß sich Straßenmeister 
Stolz in einer Gemeinderatssitzung in Schwend! wegen einer 
persönlichen^Angelegenheit dazu habe hinreissen lassen, un 
berechtigte Äusserungen zu dienstlichen Angelegenheiten ab 
zugeben. Die Beschwerde des Kreisverordneten Rieg wird von 
Regierungsrat Gerber näher bekanntgegeben. Baurat Walker, 
der Vorgesetzter dieses staatlichen Beamten ist, nimmt zu der 
Angelegenheit Stellung. Er habe Stolz bereits darauf hinge 
wiesen, daß er solche unvernünftigen Erklärungen zu unter 
lassen habe. Im übrigen sei er aber davon überzeugt, daß 
Straßenmeister Stolz keinesfalls tatsächlich seine -^ienst- . 
Pflicht verletzen werde. Der Kreisrat nimmt von dieser Ange 
legenheit 
Kenntnis . 
§ 18 
Neufestsetzung der Pflegesätze der Kreiskranken 
häuser für die öffentl„Kassen. 
Der Kreisrat wird davon informiert, daß das mit Ge 
nehmigung des Kreisrats zu beantragende preisrechtliche Ver 
fahren zur Neufestsetzung der Pflegesätze der Kreiskranken— 
häuser für die öffentlichen Kassen durch überlagernde An 
träge der Bad.württ.Krankenhausgesellschaft nicht in Gang 
gebracht werden konnte. Einzelerhöhungen können erst wieder 
auf Grund der Rechnungsabschlüsse 1956 gestellt werden. Im 
Zuge des allgemeinen Erhöhungsverfahrens wurde eine Erhöhung 
unserer Sätze um 7 A genehmigt. Die Auswirkungen im einzelnen 
werden bekanntgegeben. Durch diese Erhöhung werden die tat 
sächlichen Kostensteigerungen nicht in vollem Umfang abge 
fangen. Die Verwaltung hat deshalb die Absicht, nach Ab 
schluß der Jahresrechnung 1956 an Hand der neuen Rechnungs 
ergebnisse ein preisrechtliches Festsetzungsverfahren zu 
beantragen. Nach Beratung wird 
beschlossen, 
die Pflegesätze für die öffentlichen Kassen in den Kreiskran 
kenhäusern mit Wirkung ab 1,1.1957 entsprechend der preis 
rechtlichen Genehmigung wie folgt festzusetzen:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.