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1) Im Kreiskrankenhaus Biberach:
a) in den. Abteilungen, mit angestellten Ärzten
für Erwachsene 10,70 DM täglich
für Kinder bis zu 12 Jahren 8,60 DM täglich
b) in den Belegabteilungen
für Erwachsene 9,60 DM täglich
für Kinder bis zu 12 Jahren 7,70 DM täglich
c) für gesunde Säuglinge 2,70 DM täglich
d) Neben diesen Pflegesätzen werden wie bisher die teueren
Heilmittel und die besonderen Leistungen nach der Lan
desliste und die Leistungen, die nicht von dem behan
delnden Krankenhaus selbst erbracht werden, besonders
berechnet. Die Arztkosten sind in den Abteilungen mit
angestellten Ärzten im Pflegesatz abgegolten, in den
Belegabteilungen neben dem Pflegesatz jedoch besonders
zu vergüten.
2) In den Kreiskrankenhäusern Laupheim und Ochsenhausen:
a) in den Abteilungen mit angestellten Ärzten
für Erwachsene
für Kinder bis zu 12 Jahren
9,60 DM täglich
-7,70 DM täglich
b) in den Belegabteilungen
für Erwachsene
für Kinder bis zu 12 Jahren
8,60 DM täglich
6,90 DM täglich
c) für gesunde Säuglinge
2,40 DM täglich
d) Neben diesen Pflegesätzen werden wie bisher die teueren
Heilmittel und die besonderen Leistungen nach der Lan
desliste und die Leistungen, die nicht von dem behan
delnden Krankenhaus selbst erbracht werden, besonders
berechnet. Die Arztkosten sind in den Abteilungen mit
Angestellten Ärzten im Pflegesatz abg-egolten, in den
Belegabteilungen neben dem Pflegesatz jedoch besonders
zu vergüten.
3) Die Verwaltung zu ermächtigen, nach Feststellung des end
gültigen Jahresergebnisses 1956 bei der Preisbehörde ein
neues preisrechtliches Verfahren mit dem Ziel auf Pflege
satzerhöhung zu beantragen, falls ein solcher Antrag aus
sichtsreich erscheint.