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§ 19
Neufestsetzung der Pflegesätze für Selbstzahler.
Die Pflegesätze für Selbstzahler können analog der
Erhöhung der Pflegesätze für öffentliche Kassen ebenfalls
erhöht werden. Damit die Preissteigerungen in gleicher Weise
abgegolten werden, wird man von dieser Möglichkeit nach Auf
fassung der Verwaltung auch Gebrauch machen müssen, um sich
in dem Verfahren mit den öffentlichen Kassen nicht in einen
Verhandlungsnachteil zu bringen. In dem Vorschlag der Ver
waltung sind die Sätze ebenfalls um 7 % erhöht. Nach Be
ratung wird
beschlossen,
die Selbstzahlersätze in den Kreiskrankenhäusern mit Wirkung
ab 1.7.1957 wie folgt zu erhöhen:
1) Im Kreiskrankenhaus Biberach
5) Neben diesen Pflegesätzen sind wie seither in sämtlichen
Häusern sämtliche Nebenkosten” und die Arztkosten beson
ders zu vergüten.
in der III.Klasse
für Erwachsene 8,60 DM tägl.
für Kinder bis zu 12 Jahren 6,90 DM tägl.
für gesunde Säuglinge 2,70 DM tägl.
in der II.Klasse
für Erwachsene 11,70 DM tägl.
für Kinder bis zu 12 Jahren 9,40 DM tägl.
für gesunde Säuglinge 2,70 DM tägl.
in der I.Klasse
für Erwachsene 15,— DM tägl.
für Kinder bis zu 12 Jah. 12,— DM tägl.
für gesunde Säuglinge 2,70 DM tägl.
2) In den Kreiskrankenhäusern Laupheim und Ochsenhausen
in der III.Klasse
für Erwachsene 7,50 DM tägl.
für Kinder bis zu 12 Jahren 6,— DM tägl.
für gesunde Säuglinge 2,40 DM tägl.
in der II.Klasse
für Erwachsene 10,70 DM tägl.
für Kinder bis zu 12 Jahren 8,60 DM tägl.
für gesunde Säuglinge 2,40 DM tägl.
in der I.Klasse
für Erwachsene 15,90 DM tägl.
für Kinder bis zu 12 Jahr. 11,10 DM tägl.
für gesunde Säuglinge 2,40 DM tägl.