Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 19 
Neufestsetzung der Pflegesätze für Selbstzahler. 
Die Pflegesätze für Selbstzahler können analog der 
Erhöhung der Pflegesätze für öffentliche Kassen ebenfalls 
erhöht werden. Damit die Preissteigerungen in gleicher Weise 
abgegolten werden, wird man von dieser Möglichkeit nach Auf 
fassung der Verwaltung auch Gebrauch machen müssen, um sich 
in dem Verfahren mit den öffentlichen Kassen nicht in einen 
Verhandlungsnachteil zu bringen. In dem Vorschlag der Ver 
waltung sind die Sätze ebenfalls um 7 % erhöht. Nach Be 
ratung wird 
beschlossen, 
die Selbstzahlersätze in den Kreiskrankenhäusern mit Wirkung 
ab 1.7.1957 wie folgt zu erhöhen: 
1) Im Kreiskrankenhaus Biberach 
5) Neben diesen Pflegesätzen sind wie seither in sämtlichen 
Häusern sämtliche Nebenkosten” und die Arztkosten beson 
ders zu vergüten. 
in der III.Klasse 
für Erwachsene 8,60 DM tägl. 
für Kinder bis zu 12 Jahren 6,90 DM tägl. 
für gesunde Säuglinge 2,70 DM tägl. 
in der II.Klasse 
für Erwachsene 11,70 DM tägl. 
für Kinder bis zu 12 Jahren 9,40 DM tägl. 
für gesunde Säuglinge 2,70 DM tägl. 
in der I.Klasse 
für Erwachsene 15,— DM tägl. 
für Kinder bis zu 12 Jah. 12,— DM tägl. 
für gesunde Säuglinge 2,70 DM tägl. 
2) In den Kreiskrankenhäusern Laupheim und Ochsenhausen 
in der III.Klasse 
für Erwachsene 7,50 DM tägl. 
für Kinder bis zu 12 Jahren 6,— DM tägl. 
für gesunde Säuglinge 2,40 DM tägl. 
in der II.Klasse 
für Erwachsene 10,70 DM tägl. 
für Kinder bis zu 12 Jahren 8,60 DM tägl. 
für gesunde Säuglinge 2,40 DM tägl. 
in der I.Klasse 
für Erwachsene 15,90 DM tägl. 
für Kinder bis zu 12 Jahr. 11,10 DM tägl. 
für gesunde Säuglinge 2,40 DM tägl.
	        
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