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§ 22
Gestaltung der Verkehrsverhältnisse am Ulmertor.
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, daß nunmehr die
Pläne der Stadt Biberach über die Verkehrsverhältnisse am
Ulmertor abgeschlossen wurden. Hiebei wird auf die frühere
Beratung und Beschlußfassung in dieser Angelegenheit Bezug
genommen. Durch die Neugestaltung war auch ein Eingriff in
die Hoffläche des Gebäudes Zeppelinring 2 notwendig. Nach
dem Veranlassungsprinzip gehen die Kosten grundsätzlich zu
Lasten der Stadt. Jedoch steht fest, daß der Hofraum durch
die Umrandung und insbesondere die Anbringung eines Belags
gegenüber seither verbessert wurde. Die Stadt will deshalb
den Landkreis an den Belagskosten für den Hofraum zur Hälfte
beteiligen, während alle übrigen Kosten zu Lasten der Stadt
Biberach gehen. Die Verwaltung hält diese Handhabung nicht
für unbillig. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird
beschlossen,
die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten an der
Neugestaltung des Hofraums beim Verwaltungsgebäude Zeppelin
ring 2 zu genehmigen.
§ 23
Errichtung einer Kleintankstelle beim Verwaltungs
gebäude Zeppelinring 2.
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Verkehrsver
hältnisse am Ulmertor und der damit verbundenen Neugestaltung
des Hofraums am Verwaltungsgebäude Zeppelinring 2 mußte das
seitherige Benzinlager entfernt werden. Die Verwaltung würde
es für zweckmässig erachten, wenn an geeigneter Stelle in
Nähe der Garage eine Kleinbenzinzapfstelle errichtet würde.
Es besteht die Absicht, aus dieser Tankstelle neben den
Dienstfahrzeugen des Landkreises auch die Sparkasse, die
Feuerwehr und die beamteneigenen Wagen zu versorgen. Die
Kosten werden sich im Laufe der Zeit amortisieren, da mit
einer gewissen Benzinpreisverbilligung durch größere Abnahme
zu rechnen ist. Die Kosten belaufen sich für die Tankstelle
auf rund 2 000 DM zuzüglich gewisser Einbaukosten. Es wird
beschlossen,
die Errichtung einer Kleinzapfstelle am Verwaltungsgebäude
Zeppelinring 2 zu genehmigen.