Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 22 
Gestaltung der Verkehrsverhältnisse am Ulmertor. 
Dem Kreisrat wird bekanntgegeben, daß nunmehr die 
Pläne der Stadt Biberach über die Verkehrsverhältnisse am 
Ulmertor abgeschlossen wurden. Hiebei wird auf die frühere 
Beratung und Beschlußfassung in dieser Angelegenheit Bezug 
genommen. Durch die Neugestaltung war auch ein Eingriff in 
die Hoffläche des Gebäudes Zeppelinring 2 notwendig. Nach 
dem Veranlassungsprinzip gehen die Kosten grundsätzlich zu 
Lasten der Stadt. Jedoch steht fest, daß der Hofraum durch 
die Umrandung und insbesondere die Anbringung eines Belags 
gegenüber seither verbessert wurde. Die Stadt will deshalb 
den Landkreis an den Belagskosten für den Hofraum zur Hälfte 
beteiligen, während alle übrigen Kosten zu Lasten der Stadt 
Biberach gehen. Die Verwaltung hält diese Handhabung nicht 
für unbillig. Entsprechend dem Antrag der Verwaltung wird 
beschlossen, 
die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten an der 
Neugestaltung des Hofraums beim Verwaltungsgebäude Zeppelin 
ring 2 zu genehmigen. 
§ 23 
Errichtung einer Kleintankstelle beim Verwaltungs 
gebäude Zeppelinring 2. 
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Verkehrsver 
hältnisse am Ulmertor und der damit verbundenen Neugestaltung 
des Hofraums am Verwaltungsgebäude Zeppelinring 2 mußte das 
seitherige Benzinlager entfernt werden. Die Verwaltung würde 
es für zweckmässig erachten, wenn an geeigneter Stelle in 
Nähe der Garage eine Kleinbenzinzapfstelle errichtet würde. 
Es besteht die Absicht, aus dieser Tankstelle neben den 
Dienstfahrzeugen des Landkreises auch die Sparkasse, die 
Feuerwehr und die beamteneigenen Wagen zu versorgen. Die 
Kosten werden sich im Laufe der Zeit amortisieren, da mit 
einer gewissen Benzinpreisverbilligung durch größere Abnahme 
zu rechnen ist. Die Kosten belaufen sich für die Tankstelle 
auf rund 2 000 DM zuzüglich gewisser Einbaukosten. Es wird 
beschlossen, 
die Errichtung einer Kleinzapfstelle am Verwaltungsgebäude 
Zeppelinring 2 zu genehmigen.
	        
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