Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 26 
Beschaffung von urologischem Besteck im Kreiskranken 
haus Biberach. 
Durch die Zulassung des Assistenzarztes und Facharztes 
für Urologie, Dr. Gunst, am Kreiskrankenhaus Biberach zur 
Behandlung von urologischem Krankengut ist die Beschaffung 
von urologischem Besteck notwendig geworden. Die Kosten be 
laufen sich nach den eingeholten Angeboten und der Auf 
stellung des Dr. Gunst auf rund 6 000 DM. Für die Bewirt 
schaftung wäre grundsätzlich die Verwaltung selbst zuständig. 
Der vorgetragene Beschaffungsbedarf ist jedoch eine Folge der 
gemäß Kreisratsbeschluß vom 13.4.1957 zunächst probeweise 
eingerichteten urologischen Behandlungsmöglichkeit im Kreis 
krankenhaus Biberach, so daß die Verwaltung eine grundsätz 
liche Entscheidung des Kreisrats über die sofortige Beschaf 
fung von urologischem Besteck für zweckmässig erachtet. 
Es wird 
beschlossen, 
zu dieser Beschaffung die Verwaltung zu ermächtigen. 
§ 27 
Ablösung der Vermögensabgabe für das neuerworbene 
Grundstück beim Kreiskrankenhaus Biberach. 
Das von Architekt Gaupp für das Kreiskrankenhaus Bi 
berach erworbene Grundstück ist mit einer Vermögensabgabe 
nach dem Lastenausgleichsgesetz belastet. Die Vermögensab 
gabe beläuft sich auf vierteljährlich 77,75 DM. Durch die 
Ablösung dieses Betrages können namhafte Kosten gespart wer 
den. Die übrigen Vermögensabgaben des Landkreises wurden 
schon früher abgelöst. Im Haushaltsplan sind die Mittel für 
den Ablösungsbetrag, der etwa zwischen Z 000 DM und Z 200 DM 
„liegt, enthalten. Es wird einstimmig 
beschlossen, 
der Ablösung der Vermögensabgabe für das neuerworbene Grund 
stück zuzustimmen.
	        
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