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§ 26
Beschaffung von urologischem Besteck im Kreiskranken
haus Biberach.
Durch die Zulassung des Assistenzarztes und Facharztes
für Urologie, Dr. Gunst, am Kreiskrankenhaus Biberach zur
Behandlung von urologischem Krankengut ist die Beschaffung
von urologischem Besteck notwendig geworden. Die Kosten be
laufen sich nach den eingeholten Angeboten und der Auf
stellung des Dr. Gunst auf rund 6 000 DM. Für die Bewirt
schaftung wäre grundsätzlich die Verwaltung selbst zuständig.
Der vorgetragene Beschaffungsbedarf ist jedoch eine Folge der
gemäß Kreisratsbeschluß vom 13.4.1957 zunächst probeweise
eingerichteten urologischen Behandlungsmöglichkeit im Kreis
krankenhaus Biberach, so daß die Verwaltung eine grundsätz
liche Entscheidung des Kreisrats über die sofortige Beschaf
fung von urologischem Besteck für zweckmässig erachtet.
Es wird
beschlossen,
zu dieser Beschaffung die Verwaltung zu ermächtigen.
§ 27
Ablösung der Vermögensabgabe für das neuerworbene
Grundstück beim Kreiskrankenhaus Biberach.
Das von Architekt Gaupp für das Kreiskrankenhaus Bi
berach erworbene Grundstück ist mit einer Vermögensabgabe
nach dem Lastenausgleichsgesetz belastet. Die Vermögensab
gabe beläuft sich auf vierteljährlich 77,75 DM. Durch die
Ablösung dieses Betrages können namhafte Kosten gespart wer
den. Die übrigen Vermögensabgaben des Landkreises wurden
schon früher abgelöst. Im Haushaltsplan sind die Mittel für
den Ablösungsbetrag, der etwa zwischen Z 000 DM und Z 200 DM
„liegt, enthalten. Es wird einstimmig
beschlossen,
der Ablösung der Vermögensabgabe für das neuerworbene Grund
stück zuzustimmen.