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Landrat Heckmann muß aus dienstlichen Gründen die
Sitzung verlassen. Er übergibt den Vorsitz an seinen Stell
vertreter Kreisrat Leger (siehe auch Seite 1 der Nieder
schrift ).
§ 28
Beschaffung von Desinfektionsmitteln bei der Schutz
pockenimpfung .
Die örtliche Rechnungsprüfung hat festgestellt, daß
nach den heute noch gültigen Erlässen des Innenministeriums
von 1941 und 1949 die Beschaffung der Desinfektionsmittel bei
der Schutzpockenimpfung Sache des Amtsarztes ist. Diese
Kosten wurden bisher vom Landkreis getragen. An Med.Rat Dr.
Brassen wurde wegen Kostenerstattung von 520,90 DM herange
treten. Dieser hat gebeten, aus Billigskeitsgründen von
einer Erstattung Abstand zu nehmen, da ihm die maßgebenden
Vorschriften nicht bekannt sein konnten, weil er seinerzeit
äusser Dienst war und weil auch andere Landkreise diese Kosten
tragen. Es wird
beschlossen,
von einer Rückforderung der Desinfektionsmittel bei der
Schutzpockenimpfung bis einschl. Rechnungsjahr 1956 Abstand
zu nehmen, jedoch ab Rechnungsjahr 1957 diesbezügliche
Kosten nicht mehr zu übernehmen.
§ 29
Ergänzung der Steuerausschüsse beim Finanzamt.
Das Finanzamt Biberach hat mitgeteilt, daß der in
der Kreisratssitzung vom 28.11.1956 in den Steuerausschuß III
gewählte Stellvertreter Frick aus Mühlhausen,das Mindest
alter noch nicht erreicht habe und deshalb nicht wählbar sei.
Um Ersatzwahl wird gebeten. Es wird in Anwendung von Art. 26
der Landkreis Ordnung anstelle des Kreistags
beschlossen,
in den Steuerausschuß III anstelle des Frick den Bauern Al
bert Kloos aus Hochdorf zu wählen.