Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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er sich auch im Kreistag mit allem Nachdruck wenden, da 
die künftige Entwicklung auf dem Gebiete des Bauwesens 
noch nicht festliege und rückläufige Tendenzen möglicher 
weise zu erwarten seien. Daneben halte er aber auch die 
Einstellung eines beamteten Technikers, der für die Dauer 
von 2 Jahren zur Aufarbeitung von Rückständen verwendet 
werden solle, nicht für zweckmässig und notwendig. Kreis 
rat Hagel ist anderer Auffassung wie Kreisrat Handgretinger. 
Die vorhandenen ausserordentlichen Rückstände seien eine 
Tatsache; er glaube auch nicht an eine rückläufige Ent 
wicklung. Er glaube deshalb, daß die Einstellung eines 
beamteten Technikers zur Aufarbeitung der Rückstände 
durchaus.zweckmässig sei, da man später die Möglichkeit 
habe, beim Ausscheiden des Kreisbaumeisters Spiels in etwa 
2 1/2 Jahren diesen möglicherweise mit der Nachfolge zu 
beauftragen. Auch Kreisrat Leger hält den Vorschlag der 
Kreisbaumeister für richtig. Ein beamteter Techniker zur 
Aufarbeitung der Rückstände biete sich gegenwärtig gerade 
zu an, da innerhalb der nächsten 3 Jahre dann anlässlich 
der Wiederbesetzung der Kreisbaumeisterstelle Laupheim die 
Sache dann endgültig abgeschlossen werden könne. Regierungs 
rat Gerber schildert aus der Sicht des Landratsamts als 
Baubehörde ebenfalls die Situation auf dem Gebiete des 
Bauwesens und plädiert ebenfalls für eine vorzeitige Nach 
folge des Kreisbaumeisters Spiels. Er hält es aber für un 
rationell und nicht sehr zweckmässig, wenn ein besonderer 
beamteter Techniker die Rückstände bei den Kreisbaumeister 
stellen aufzuarbeiten habe. Kreisrat Habrik spricht sich 
für eine vierte Kreisbaumeisterstelle aus und erinnert an 
die Möglichkeit, den jetzigen Kreisbaumeister in Sigmaringen, 
der früher bei der Kreisbaumeisterstelle in Biberach als 
Bauing. tätig gewesen ist, hiefür zu verwenden, da dieser 
interessiert sei. Kreisrat Dobler empfiehlt, den Vorschlag 
von Handgretinger sehr zu prüfen. Die Verantwortung sei 
zwar sehr groß, man dürfe sich jedoch vor einer solchen 
Verantwortung nicht scheuen. Im weiteren Verlauf der De 
batte werden alle Möglichkeiten eingehend beraten. Es geht 
sowohl um die Errichtung einer 4. Kreisbaumeisterstelle 
wie auch um die Anstellung nur eines weiteren Technikers 
oder eines zusätzlichen beamteten Technikers, der mit der 
Nachholung beauftragt werden soll. Ebenso spielt eine 
entscheidende Rolle in den Beratungen, inwieweit eine 
solche Lösung mit der künftigen Besetzung der Kreisbau 
meisterstelle Laupheim schon jetzt gekoppelt werden kann 
und ob es möglich und notwendig sein wird, den künftigen 
Kreisbaumeister für den Bezirk Laupheim in Biberach Wohnung 
nehmen zu lassen. Kreisamtsrat Rack führt aus, daß die Ver 
waltung es durchaus begrüße, wenn man den Bedürfnissen der 
Kreisbaumeister durch Einstellung eines weiteren Technikers 
im Angestelltenverhältnis genügen könne, wenn man aber 
einen weiteren selbständigen gestellten Beamten für not 
wendig halte, sehe er hiezu die richtige Lösung nur in der 
Schaffung einer vierten Kreisbaumeisterstelle. Dies sei 
dann wohl auch die zweckmässigste Übergangslösung, die ohne
	        
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