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er sich auch im Kreistag mit allem Nachdruck wenden, da
die künftige Entwicklung auf dem Gebiete des Bauwesens
noch nicht festliege und rückläufige Tendenzen möglicher
weise zu erwarten seien. Daneben halte er aber auch die
Einstellung eines beamteten Technikers, der für die Dauer
von 2 Jahren zur Aufarbeitung von Rückständen verwendet
werden solle, nicht für zweckmässig und notwendig. Kreis
rat Hagel ist anderer Auffassung wie Kreisrat Handgretinger.
Die vorhandenen ausserordentlichen Rückstände seien eine
Tatsache; er glaube auch nicht an eine rückläufige Ent
wicklung. Er glaube deshalb, daß die Einstellung eines
beamteten Technikers zur Aufarbeitung der Rückstände
durchaus.zweckmässig sei, da man später die Möglichkeit
habe, beim Ausscheiden des Kreisbaumeisters Spiels in etwa
2 1/2 Jahren diesen möglicherweise mit der Nachfolge zu
beauftragen. Auch Kreisrat Leger hält den Vorschlag der
Kreisbaumeister für richtig. Ein beamteter Techniker zur
Aufarbeitung der Rückstände biete sich gegenwärtig gerade
zu an, da innerhalb der nächsten 3 Jahre dann anlässlich
der Wiederbesetzung der Kreisbaumeisterstelle Laupheim die
Sache dann endgültig abgeschlossen werden könne. Regierungs
rat Gerber schildert aus der Sicht des Landratsamts als
Baubehörde ebenfalls die Situation auf dem Gebiete des
Bauwesens und plädiert ebenfalls für eine vorzeitige Nach
folge des Kreisbaumeisters Spiels. Er hält es aber für un
rationell und nicht sehr zweckmässig, wenn ein besonderer
beamteter Techniker die Rückstände bei den Kreisbaumeister
stellen aufzuarbeiten habe. Kreisrat Habrik spricht sich
für eine vierte Kreisbaumeisterstelle aus und erinnert an
die Möglichkeit, den jetzigen Kreisbaumeister in Sigmaringen,
der früher bei der Kreisbaumeisterstelle in Biberach als
Bauing. tätig gewesen ist, hiefür zu verwenden, da dieser
interessiert sei. Kreisrat Dobler empfiehlt, den Vorschlag
von Handgretinger sehr zu prüfen. Die Verantwortung sei
zwar sehr groß, man dürfe sich jedoch vor einer solchen
Verantwortung nicht scheuen. Im weiteren Verlauf der De
batte werden alle Möglichkeiten eingehend beraten. Es geht
sowohl um die Errichtung einer 4. Kreisbaumeisterstelle
wie auch um die Anstellung nur eines weiteren Technikers
oder eines zusätzlichen beamteten Technikers, der mit der
Nachholung beauftragt werden soll. Ebenso spielt eine
entscheidende Rolle in den Beratungen, inwieweit eine
solche Lösung mit der künftigen Besetzung der Kreisbau
meisterstelle Laupheim schon jetzt gekoppelt werden kann
und ob es möglich und notwendig sein wird, den künftigen
Kreisbaumeister für den Bezirk Laupheim in Biberach Wohnung
nehmen zu lassen. Kreisamtsrat Rack führt aus, daß die Ver
waltung es durchaus begrüße, wenn man den Bedürfnissen der
Kreisbaumeister durch Einstellung eines weiteren Technikers
im Angestelltenverhältnis genügen könne, wenn man aber
einen weiteren selbständigen gestellten Beamten für not
wendig halte, sehe er hiezu die richtige Lösung nur in der
Schaffung einer vierten Kreisbaumeisterstelle. Dies sei
dann wohl auch die zweckmässigste Übergangslösung, die ohne