Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Aus der Diskussion ergibt sich schliesslich der ein 
stimmige 
Vorschlag an den Kreistag: 
1) Dem Antrag der Chefärzte auf Änderung der Dienstverträge 
mit Wirkung ab 1°4°1996 stattzugeben. 
2) Pestzustellen, daß auf dieser Grundlage eine Versorgung nur 
Ärzten gewährt wird, die das 50. Lebensjahr noch nicht über 
schritten haben. Der bereits im Dienst befindliche und im 
51° Lebensjahr stehende Chefarzt Dr. Rieger soll jedoch 
noch einbezogen werden, wobei die Vertragsregelung mit 
Rückwirkung ab 1.4*1955 für ihn gelten müßte. 
§ 6 
Assistenzarzt Dr. Schiffner am Kreiskrankenhaus Biberach. 
Assistenzarzt Dr. Schiffner ist ab 1.4.1954 befristet 
auf die Dauer von 2 Jahren angestellt. Seine Anstellungszeit 
läuft somit am ZI.Z.1956 ab. Der Vorsitzende unterrichtet den 
Kreisrat, daß das Verhältnis zwischen Chefarzt Dr. Schneider 
han und Dr. Schiffner in eine gewisse Spannung geraten sei, 
die zu dem Wunsch des Chefarztes geführt habe, Dr. Schiffner 
nicht weiter zu halten. Es sei daher naheliegend, die jetzt 
ablaufende Anstellung nicht mehr zu verlängern. Die formelle 
Beendigung des Dienstverhältnisses zum 51.5.1956 sei Dr.Schiff 
ner mitgeteilt worden. Nach heute Vormittag habe nun aber Dr. 
Schneiderhan darum gebeten, das Anstellungsverhältnis doch noch 
zu verlängern, da mit der Lösung eine wirtschaftliche Schädigung 
Dr. Schiffners verbunden sei, die er nicht wolle. Er geht dabei 
davon aus, daß die spätere Lösung des Anstellungsverhältnisses 
in absehbarer Zeit möglich wäre. Dem Kreisrat wird bekanntge 
geben, daß nach den Regeln des Arbeitsrechts eine Verlängerung 
der abgelaufenen Anstellung nicht mehr befristet erfolgen könne, 
sondern auch bei Ausspruch -seiner Befristung in ein ordentliches 
Arbeitsverhältnis übergehe. Es sei daher bedenklich, jetzt eine 
Verlängerung auszusprechen, wenn man sich gleichzeitig darüber 
im klaren sei, daß über kurz oder lang doch eine Kündigung er 
folgen müsse. Aus diesem Grunde würde es wohl zweckmässig sein, 
das Anstellungsverhältnis jetzt formal auslaufen zu lassen, je 
doch einer befristeten Verlängerung zuzustimmen, wenn sie Dr. 
Schiffner ausdrücklich beantrage und damit begründe, daß er eine 
gewisse Übergangszeit zur Aufnahme einer anderweitigen Tätig 
keit benötige. 
Es wird einstimmig 
beschlossen,
	        
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