Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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jegliche Schwierigkeiten, hei der Wiederbesetzung der Kreis 
baumeisterstelle Laupheim in 2 1/2 Jahren erforderlichen 
falls wieder beseitigt werden könne und auch für qualifi 
zierte Bewerber einen guten Anreiz biete. Er verweist auch 
auf die Widersprüche, die sich in der Beratung und insbev 
sondere auch in den Darlegungen der Kreisbaumeister ergeben 
haben, soweit sie den beamteten Techniker in selbständiger 
Verantwortung zur Aufarbeitung von Rückständen betreffen. 
Nach der Bauordnung gebe es einen selbständigen beamteten 
Techniker ausserhalb der Verantwortung des Kreisbaumeisters 
nicht. Ein Techniker könne beamtet oder nichtbeamtet nur 
unter der Verantwortung des Kreisbaumeisters arbeiten. Eine 
Lösung, wie sie sich die Kreisbaumeister vorstellen, sei nur 
möglich durch die vorübergehende Einrichtung einer vierten 
Kreisbaumeisterstelle. Er gibt auch nähere Aufschlüsse über 
offensichtlich vorhandene Mißverständnisse bezüglich von 
Unterschriftsleistungen durch Techniker, die von den anwe 
senden Fachleuten des Kreisrats bestätigt und für richtig 
gehalten werden. Die Auffassung der Kreisbaumeister, daß 
ein nichtbeamteter Techniker im Rahmen der Kreisbaumeister 
stellen überhaupt nicht mit Unterschriftsbefugnis ausge 
stattet werden könnte, sei nicht zutreffend. Dagegen müsse 
ein Kreisbaumeister nach zwingenden Rechtsvorschriften Beam 
ter sein. Er nimmt hiezu auch auf eine schriftliche Auskunft 
des Regierungspräsidiums Bezug. Er halte diese Hinweise vom 
Standpunkt der Verwaltung aus für notwendig, wolle jedoch 
damit keinen bestimmten Antrag stellen. 
Der Vorsitzende faßt das Ergebnis der mehrstündigen 
Beratung zusammen. Im Kreisrat setzt sich schliesslich ein 
heitlich die Auffassung durch, jeder Kreisbaumeisterstelle 
einen Techniker zuzuteilen, was die Einstellung eines wei 
teren Angestellten.notwendig macht. Gleichzeitig sollen die 
5 Kreisbaumeiste^/jkPbSitsmäßig annähernd gleich groß neu 
eingeteilt werden. Schliesslich wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Die Verwaltung zu beauftragen, die Neueinteilung der 
Kreisbaumeisterbezirke Biberach, Laupheim und Ochsen 
hausen bis zur nächsten Sitzung für 3 arbeitsmäßig an 
nähernd gleichgroße Bezirke vorzubereiten. 
2) Die Verwaltung zu ermächtigen, eine Ausschreibung zur 
Einstellung eines Bauingenieurs der Vergütungsgruppe 
TO.A Va vorzunehmen. 
N achbemerkung: 
Es ist aus der Debatte über die Feststellung dieses 
Beschlusses festzuhalten, daß gegen diese Regelungen Ein 
wendungen der anwesenden Kreisbaumeister nicht erhoben 
wurden.
	        
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