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jegliche Schwierigkeiten, hei der Wiederbesetzung der Kreis
baumeisterstelle Laupheim in 2 1/2 Jahren erforderlichen
falls wieder beseitigt werden könne und auch für qualifi
zierte Bewerber einen guten Anreiz biete. Er verweist auch
auf die Widersprüche, die sich in der Beratung und insbev
sondere auch in den Darlegungen der Kreisbaumeister ergeben
haben, soweit sie den beamteten Techniker in selbständiger
Verantwortung zur Aufarbeitung von Rückständen betreffen.
Nach der Bauordnung gebe es einen selbständigen beamteten
Techniker ausserhalb der Verantwortung des Kreisbaumeisters
nicht. Ein Techniker könne beamtet oder nichtbeamtet nur
unter der Verantwortung des Kreisbaumeisters arbeiten. Eine
Lösung, wie sie sich die Kreisbaumeister vorstellen, sei nur
möglich durch die vorübergehende Einrichtung einer vierten
Kreisbaumeisterstelle. Er gibt auch nähere Aufschlüsse über
offensichtlich vorhandene Mißverständnisse bezüglich von
Unterschriftsleistungen durch Techniker, die von den anwe
senden Fachleuten des Kreisrats bestätigt und für richtig
gehalten werden. Die Auffassung der Kreisbaumeister, daß
ein nichtbeamteter Techniker im Rahmen der Kreisbaumeister
stellen überhaupt nicht mit Unterschriftsbefugnis ausge
stattet werden könnte, sei nicht zutreffend. Dagegen müsse
ein Kreisbaumeister nach zwingenden Rechtsvorschriften Beam
ter sein. Er nimmt hiezu auch auf eine schriftliche Auskunft
des Regierungspräsidiums Bezug. Er halte diese Hinweise vom
Standpunkt der Verwaltung aus für notwendig, wolle jedoch
damit keinen bestimmten Antrag stellen.
Der Vorsitzende faßt das Ergebnis der mehrstündigen
Beratung zusammen. Im Kreisrat setzt sich schliesslich ein
heitlich die Auffassung durch, jeder Kreisbaumeisterstelle
einen Techniker zuzuteilen, was die Einstellung eines wei
teren Angestellten.notwendig macht. Gleichzeitig sollen die
5 Kreisbaumeiste^/jkPbSitsmäßig annähernd gleich groß neu
eingeteilt werden. Schliesslich wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Verwaltung zu beauftragen, die Neueinteilung der
Kreisbaumeisterbezirke Biberach, Laupheim und Ochsen
hausen bis zur nächsten Sitzung für 3 arbeitsmäßig an
nähernd gleichgroße Bezirke vorzubereiten.
2) Die Verwaltung zu ermächtigen, eine Ausschreibung zur
Einstellung eines Bauingenieurs der Vergütungsgruppe
TO.A Va vorzunehmen.
N achbemerkung:
Es ist aus der Debatte über die Feststellung dieses
Beschlusses festzuhalten, daß gegen diese Regelungen Ein
wendungen der anwesenden Kreisbaumeister nicht erhoben
wurden.