Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

26 
§ 37 
Bauplanung für das KrankenhausObjekt Ochsenhausen. 
Durch die Beratungen in der heutigen Kreisratssitzung 
über die Organisation der Kreisbaumeisterstellen und die 
von den Kreisbaumeistern sehr nachdrücklich vertretene 
Überbelastung wird auch die Bauplanung für das Krankenhaus 
projekt Ochsenhausen in der heutigen Sitzung akut. Kreis 
baumeister Ceppa ist zu Beginn dieses Jahres mit solchen 
Planungsarbeiten beauftragt worden. Kreisbaumeister Oeppa 
wird in die Sitzung gerufen und wird über den Stand der 
Angelegenheit befragt. Kreisbaumeister Ceppa erklärt, daß 
er durch die Erkrankung des Kreisbaumeisters Maier und sei 
ne ausserordentlich starke Inanspruchnahme in dieser Ver— 
tretungstätigkeit seinen Auftrag noch nicht sehr weit habe 
vorantreiben können. Er sei jedoch nach wie vor an dieser 
Arbeit interessiert und hoffe, doch noch in absehbarer Zeit 
die Angelegenheit zum Abschluß bringen zu können. Nach Ab 
tritt des Kreisbaumeisters Ceppa wird in der Angelegenheit 
weiter beraten. Im Kreisrat setzt sich schliesslich die 
Auffassung durch, daß man es bei der betonten Arbeitsüber 
lastung der Kreisbaumeister nicht mehr verantworten könne, 
sie gleichzeitig mit zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen. 
Die Veranstaltung eines Wettbewerbs wird einmütig bei die 
ser Aufgabe nicht für zweckmässig gehalten; es soll viel 
mehr ein Architekt beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit 
der Verwaltung einen Vorentwurf auszuarbeiten. Erwähnt wer 
den die Architekten Erdle in Stuttgart und Gaupp in Bi 
berach, mit denen der Kreis bei Bauvorhaben bis jetzt sehr 
gute Erfahrungen gemacht hat. Schliesslich wird einstimmig 
beschlossen: 
1) Kreisbaumeister Ceppa von seiner Beauftragung zur Bau 
planung für das Krankenhausprojekt Ochsenhausen mit 
Rücksicht auf seine Überbelastung zu entbinden. 
2) Die Verwaltung zu beauftragen, mit Architekt Gaupp in 
Biberach wegen einer Übernahme der Bauplanung für*das 
Krankenhausprojekt in Ochsenhausen zunächst bis zum 
Vorentwurf zu verhandeln und dem Kreisrat über das Er 
gebnis zu berichten. Zur Vermeidung von Zeitverlust 
ist die Verwaltung ermächtigt, gegebenenfalls den Auf 
trag zum Vorentwurf sofort zu erteilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.