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§ 37
Bauplanung für das KrankenhausObjekt Ochsenhausen.
Durch die Beratungen in der heutigen Kreisratssitzung
über die Organisation der Kreisbaumeisterstellen und die
von den Kreisbaumeistern sehr nachdrücklich vertretene
Überbelastung wird auch die Bauplanung für das Krankenhaus
projekt Ochsenhausen in der heutigen Sitzung akut. Kreis
baumeister Ceppa ist zu Beginn dieses Jahres mit solchen
Planungsarbeiten beauftragt worden. Kreisbaumeister Oeppa
wird in die Sitzung gerufen und wird über den Stand der
Angelegenheit befragt. Kreisbaumeister Ceppa erklärt, daß
er durch die Erkrankung des Kreisbaumeisters Maier und sei
ne ausserordentlich starke Inanspruchnahme in dieser Ver—
tretungstätigkeit seinen Auftrag noch nicht sehr weit habe
vorantreiben können. Er sei jedoch nach wie vor an dieser
Arbeit interessiert und hoffe, doch noch in absehbarer Zeit
die Angelegenheit zum Abschluß bringen zu können. Nach Ab
tritt des Kreisbaumeisters Ceppa wird in der Angelegenheit
weiter beraten. Im Kreisrat setzt sich schliesslich die
Auffassung durch, daß man es bei der betonten Arbeitsüber
lastung der Kreisbaumeister nicht mehr verantworten könne,
sie gleichzeitig mit zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen.
Die Veranstaltung eines Wettbewerbs wird einmütig bei die
ser Aufgabe nicht für zweckmässig gehalten; es soll viel
mehr ein Architekt beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit
der Verwaltung einen Vorentwurf auszuarbeiten. Erwähnt wer
den die Architekten Erdle in Stuttgart und Gaupp in Bi
berach, mit denen der Kreis bei Bauvorhaben bis jetzt sehr
gute Erfahrungen gemacht hat. Schliesslich wird einstimmig
beschlossen:
1) Kreisbaumeister Ceppa von seiner Beauftragung zur Bau
planung für das Krankenhausprojekt Ochsenhausen mit
Rücksicht auf seine Überbelastung zu entbinden.
2) Die Verwaltung zu beauftragen, mit Architekt Gaupp in
Biberach wegen einer Übernahme der Bauplanung für*das
Krankenhausprojekt in Ochsenhausen zunächst bis zum
Vorentwurf zu verhandeln und dem Kreisrat über das Er
gebnis zu berichten. Zur Vermeidung von Zeitverlust
ist die Verwaltung ermächtigt, gegebenenfalls den Auf
trag zum Vorentwurf sofort zu erteilen.