27
§ 38
Nebentätigkeit der Kreisbaumeister.
Bei der heutigen Beratung über die Organisation der
Kreisbaumeisterstellen kam sehr nachhaltig die Überbelastung
der Kreisbaumeister zum Ausdruck. Die Erklärungen der Kreis
baumeister und die Debatte zum Krankenhausprojekt Ochsen
hausen nimmt der Vorsitzende zum Anlaß, die Frage der künf
tigen Zulassung von Nebentätigkeiten bei den Kreisbaumeister
stellen zur Diskussion zu stellen. Der Kreisrat ist einheit
lich der Auffassung, bis auf weiteres die Kreisbaumeister zu
keinen Nebentätigkeiten bei Kreisbauten mehr heranzüziehen,
abgesehen von ihrer im dienstlichen Bereich liegenden Be
ratungstätigkeit. Von dieser Einschränkung soll erst wieder
Abstand genommen werden, wenn die Rückstände bei den Kreis
baumeisterstellen beseitigt sind. Es wird einstimmig
beschlossen,
die Kreisbaumeister für Bauten des Landkreises bis auf wei
teres nicht mehr zu Nebentätigkeiten heranzuziehen, solange
ein Nachholbedarf im dienstlichen Bereich der Kreisbaumeister
stellen vorliegt. Diese Handhabung gilt grundsätzlich auch
für die Übernahme von Gerneindebauten.
§ 39
Darlehen zur Kraftfahrzeugbeschaffung an Bauing.Hagel.
Der seit 1.4.1957 bei der Kreisbaumeisterstelle,Bi
berach tätige Baüing.Hagel benötigt aus dienstlichen Grün
den ein Kraftfahrzeug. Die Beschaffung ist ihm nur möglich,
wenn ihm ein Darlehen zur Teilfinanzierung der Erwerbs
kosten seitens des Dienstherrn bereitgestellt wird. Hagel
hat die Absicht, einen Fiat 600 zum Preis von 4 500 DM zu
beschaffen. Er bittet um ein zinsloses Darlehen von 2500 DM
und erklärt sich bereit, den Betrag in monatlichen Raten
von 80 - 100 DM zurückzubezahlen. Nach kurzer Beratung wird
beschlossen:
1) Dem Bauingenieur Hagel ein zinsloses Darlehen zur Be
schaffung eines PKW im Betrage von 2 500 DM zu ver-
willigen;
2) die Tilgung auf monatlich 80 DM festzusetzen;
3) das Darlehen aus den dem allgemeinen Kapitalvermögen
zugeteilten Geldern zu entnehmen und es als Deckungs—
mittel für das allgemeine Kapitalvermögen zu behandeln.