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§ 40
Aufrückung des Assistenzarztes Dr. Eidam am Kreis-
krankenhaus Laupheim,
Chefarzt Dr. Rieger hat beantragt, seinen Assistenten
Er. Eidam in die Vergütungsgruppe TO.A II aufzurücken und
ihm die Bezeichnung "Oberarzt” zu verleihen. Dr.Eidam hat
im Jahre 1942 aprobiert und ist seit längerer Zeit Facharzt
für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe. Der Stellenplan
lässt eine Aufrückung'nach TO.A II zu; sie ist auch nach Lage
der Dinge vertretbar. Die beantragte Verleihung der Dienst
bezeichnung Oberarzt widerspricht jedoch der Nomenklatur der
Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Verwaltung empfiehlt
deshalb, dem Dr. Eidam die Bezeichnung-1. Assistenzarzt zu
verleihen. Es wird
beschlossen:
1) Dr. Eidam mit Wirkung ab 1.7.1957 in Vergütungsgruppe
TO.A II aufzurücken.
2) Dr. Eidam die Dienstbezeichnung 1. Assistenzarzt zu ver
leihen.
§ 41
Reisekostenentschädigung für die Verwaltungsaktuare.
Die Verwaltungsaktuare haben beamteneigene, zum.Dienst
reiseverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge. Sie erhaltensetzt
für die Dienstreisen innerhalb des Bezirks einschl. der Reise
kosten, Tage- und Übernachtungsgelder und für die Fahrtaus
lagen der Bediensteten des Aktuariats im Dienstbezirk eine
monatliche Pauschale von 135,— DM. Für Fahrten ausserhalb
des Dienstbezirks, soweit sie nicht zur Kreisstadt führen,
wird nach Einzelabrechnung entschädigt, wobei je km 12 Pfg.
bezahlt werden. Diese Regelung, die auf einer früheren
Empfehlung des Gemeindetags beruht, ist durch die Erhöhung
der Reisekostentagegelder ab 1.4.1957 und durch die Benzin
erhöhungen überholt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb eine
Anhebung der Entschädigung auf monatlich 150 DM und bei der
Einzelabrechnung einen Betrag von 0,15 DM Fahrtkostenent
schädigung je km. Es wird einstimmig
beschlossen:
1) Mit Wirkung ab 1.4.1957 die Reisekostenpauschale der Ver
waltungsaktuare auf monatlich 150 DM unter den gleichen
Bedingungen wie seither anzuheben.
2) Bei den zulässigen Einzelabrechnungen eine Kilometerent
schädigung von 0,15 DM ebenfalls ab 1.4.1957 zu gewähren.