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§ 42
Festsetzung des Besoldungsdienstalters des Ver
waltungs am tmanns Schick.
Gemäß Kreistagsbeschluß vom 27.4.1957 wurde der Ver
waltungsaktuar Schick mit Wirkung vom 1. Mai 1957 an per
sönlich nach Bes.Gruppe A 5 b befördert. Es ist daher das
Besoldungsdienstalter neu festzusetzen. Das Besoldungsdienst
alter in der, neuen Besoldungsgruppe berechnet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen auf 1. Mai 1951. Eine solche Fest
setzung wird das Regierungspräsidium nicht beanstanden, wie
mit Erlaß vom 29.5.1957 festgestellt wurde. Entsprechend dem
Antrag der Verwaltung wird
' beschlossen,
das Besoldungsdienstalter des Verwaltungsamtmanns Schick
in der neuen Besoldungsgruppe A 5 b auf 1. Mai 1951 fest
zusetzen.
§ 45
Einstellung des Verwaltungskandidaten (Gehilfen)
Schwarzkopf beim Verwaltungsaktuariat I.
■ Die Stelle eines Verwaltungskandidaten (Gehilfen)
beim Verwaltungsaktuariat I ist zur Zeit nicht besetzt. Um
diese Stelle bemüht sich der Gehilfe Schwarzkopf aus Bi
berach für die Zeit vom 1.7.1957 - 50.4.1958. Auf Antrag
der Verwaltung wird
beschlossen,
den Verwaltungskandidaten (Gehilfen) Schwarzkopf beim Ver
waltungsaktuariat I für die Zeit vom 1.7.1957 - 50.4.1958
zu verwenden.