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§ 44
Aufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale für
den Kreispfleger und seinen Stellvertreter.
Zu Beginn der Beratung treten Kreisamtsrat Rack und
KreisOberinspektor Nau als befangen ab.
Kreisamtsrat Rack hat seither in der Krankenhausver
waltung eine Reisekostenpauschale von monatlich 100 DM und
KreisOberinspektor Nau von 30 DM erhalten. Aufwandsent
schädigungen' wurden nicht gewährt. Der Vorsitzende trägt
vor, daß er schon seit einiger Zeit eine Erhöhung dieser
Entschädigungen unter Einbeziehung der G-esamttätigkeit in
Aussicht gestellt habe. Inzwischen seien auch noch allge
mein die Reisekostensätze ab 1.4-1937 erhöht worden.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig
beschlossen:
1) Mit Wirkung ab 1.April 1957 an Kreisamtsrat Rack eine
Reisekostenpauschale (ohne Fahrt- und Nebenkosten) von
monatlich 120 DM für die Dienstreisen innerhalb des
Kreises zu verwilligen.
2) Mit Wirkung ab 1.4.1957 an Kreisamtsrat Rack eine Auf
wandsentschädigung von monatlich ZO DM zu verwilligen.
3) Mit Wirkung ab 1. April 1957 an Kreisoberinspektor Nau
eine Reisekostenpauschale (ohne Fahrt- und Nebenkosten)
von monatlich 50 DM unter der gleichen Voraussetzung
wie Ziffer 1 zu verwilligen.
4) Diese Entschädigungen umfassen die gesamten Dienstauf
gaben; eine besondere rechnungsmäßige Ausscheidung auf
den Anteil der Krankenhausverwaltung entfällt.
Zur Beurkundung!
Der Vorsitzende Der geschäftsleit.Beamte
für $'§1-27 u. 36 - 44: der Kreisselbstverwaltung
TV / Ä - / ■ (ohne §,44):
'—'1 v w
I Landrat Kreisamtsrat
/
Kreis Oberinspektor
Schriftführer
(ohne § 44^ *•
Der stellvertr. Vorsitzende
von
28-35:
2 Kreisräte: