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Variationen. Nach reiflicher Überlegung sei man zu dem Er
gebnis gekommen, dem Kreisrat die Beschaffung von 3 Öl
brennern der Firma Weißhaupt in Schwendi zu empfehlen.
Auch die Besichtigung der Ölfeuerungsanlagen im Raum von
Augsburg habe gezeigt, daß dieses einheimische Produkt sehr
zur Zufriedenheit der besichtigten Firmen arbeite. Der Kreis
rat ist sich einig darüber, daß die derzeitige Heizungsan
lage im Kreiskrankenhaus Biberach in eine kombinierte Koks
und Ölfeuerungsanlage umgebaut werden soll, um den erforder
lichen Energiebedarf bereitstellen zu können. Als geeignete
Kombination wird eine Koksfeuerung in 2 Kesseln und eine Öl
feuerung in 3 Kesseln angesehen. In der Beratung nimmt einen
breiteren Raum die Frage ein, ob Ölbrenner für mittelschweres
Öl oder nur für Leichtöl beschafft werden sollen. Ölbrenner
für mittelschweres Öl sind etwas teurer wie Ölbrenner für
nur Leichtöl. Man kann aber mit mittelschweren Brennern je
derzeit auch durch eine geringfügige Umänderung Leichtöl
brennen, während der umgekehrte Weg schwieriger und auch mit
wesentlich größeren - Kosten verbunden ist. Die vorgeschlagene
Beschaffung-von 2 Öltanks mit je 50 000 Liter ist ebenfalls
Gegenstand längerer Beratung. Die Verwaltung und der Archi
tekt weisen darauf hin, daß mit diesen beiden Öltanks der
Halbjahresbedarf des Krankenhauses in Öl gedeckt werden könne,
was sowohl in preislicher Hinsicht sehr wirtschaftlich ist
und was auch dem Hause beispielsweise im Winter oder bei Ol
verknappungen einen besonderen Rückhalt gibt. Der Kreisrat
schliesst sich dieser Auffassung nach längerer Debatte über
diese Angelegenheit an.
Am Schluß der Beratung werden nochmals die Angebots
unterlagen angegeben. Danach wird einstimmig
beschlossen:
1) Die vorgeschlagenen Änderungen im Kesselhaus des Kreis
krankenhauses Biberach zu genehmigen.
2) Folgende Kosten zur Ausgabe zu genehmigen:
a) für eine Ölfeuerungsanlage der Firma Weißhaupt
(3 Brenner Monarch für mittelschweres Öl) 13 764.— DM
b) 2 Öllagertank von der Firma Stumpf & Müller
in Biberach mit Zubehör 16 162.60 DM
c) Materialien zur Änderung des Kesselhauses
von der Firma Stumpf & Müller 3 937•— DM
d) für den Umbau und Einbau 2 136.40 DM.
3) Den durch Kreisratsbeschluß vom 13.4.1957 genehmigten
Auftrag für die Zentralheizung, Warmwasserbereitung, Kühl-
und Lüftungsanlage nunmehr durch die genehmigte Ölfeuerungs
anlage um 36 000 DM zu erweitern.