Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 3 
Verwendung von Heizöl im KreiskrarLkenfiaus Biberach. 
Bei der Beratung über die Beschaffung einer Öl 
feuerungsanlage für das Kreiskrankenhaus Biberach (siene 
§ 2 dieser Niederschrift) wurde auf Antrag der Verwaltung 
hin auch die Frage geprüft, ob Leichtöl oder mittelschweres 
Öl zur Verwendung gelangen soll. Die vom Kreisrat genehmigte 
Beschaffung der Ölbrenner lässt die Verwendung beider Öle 
zu. Nach den Erfahrungen der Verwaltung in den vergangenen 
Jahren neigt diese zur Verwendung von mittelschwerem Öl, 
wenngleich auch im Augenblick kaum spürbare wirtschaft 
liche Unterschiede zwischen Leichtöl und Mittelöl vorliegen. 
Auch die am Vortage vom Kreisrat besicntigten Firmen haben 
erklärt, daß sie mit mittelschwerem Öl gute Erfahrungen ge 
macht haben. Mittelschweres Öl ist in der Regel etwas billi 
ger wie Leichtöl und hat den weiteren Vorteil, daß es nur 
als Heizöl verwendet werden kann, während Leicntöl auch in 
anderen Wirtschaftszweigen zum Absatz gelangt. In Krisen 
zeiten wird deshalb Leicntöl voraussichtlich schwerer und 
teurer zu beschaffen sein wie Mittelöl. Über den Antrag der 
Verwaltung, welcne Öle zur Verwendung gelangen sollen, wird 
wie folgt 
beschlossen: 
Die Verwaltung zu beauftragen, grundsätzlich für die Öl 
feuerungsanlage im Kreiskrankennaus Biberach mittelschweres 
Öl zu verwenden, wobei die Verwaltung jedoch ermächtigt 
ist, nach jeweiliger Lage in eigener Zuständigkeit die 
notwendigen Einkäufe zu tätigen.
	        
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