- 5 -
§ 3
Verwendung von Heizöl im KreiskrarLkenfiaus Biberach.
Bei der Beratung über die Beschaffung einer Öl
feuerungsanlage für das Kreiskrankenhaus Biberach (siene
§ 2 dieser Niederschrift) wurde auf Antrag der Verwaltung
hin auch die Frage geprüft, ob Leichtöl oder mittelschweres
Öl zur Verwendung gelangen soll. Die vom Kreisrat genehmigte
Beschaffung der Ölbrenner lässt die Verwendung beider Öle
zu. Nach den Erfahrungen der Verwaltung in den vergangenen
Jahren neigt diese zur Verwendung von mittelschwerem Öl,
wenngleich auch im Augenblick kaum spürbare wirtschaft
liche Unterschiede zwischen Leichtöl und Mittelöl vorliegen.
Auch die am Vortage vom Kreisrat besicntigten Firmen haben
erklärt, daß sie mit mittelschwerem Öl gute Erfahrungen ge
macht haben. Mittelschweres Öl ist in der Regel etwas billi
ger wie Leichtöl und hat den weiteren Vorteil, daß es nur
als Heizöl verwendet werden kann, während Leicntöl auch in
anderen Wirtschaftszweigen zum Absatz gelangt. In Krisen
zeiten wird deshalb Leicntöl voraussichtlich schwerer und
teurer zu beschaffen sein wie Mittelöl. Über den Antrag der
Verwaltung, welcne Öle zur Verwendung gelangen sollen, wird
wie folgt
beschlossen:
Die Verwaltung zu beauftragen, grundsätzlich für die Öl
feuerungsanlage im Kreiskrankennaus Biberach mittelschweres
Öl zu verwenden, wobei die Verwaltung jedoch ermächtigt
ist, nach jeweiliger Lage in eigener Zuständigkeit die
notwendigen Einkäufe zu tätigen.