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§ 6
Ergänzuhgsarbeiten am Kreiskrankenhaus Biberach mit
Erweiterung des Architektenauftrags.
Durch Beschluß des Kreisrats wurden die ausserhalb
des Wirtschafts- und Personalgebäudes liegenden Ergänzungs
arbeiten am Kreiskrankenhaus Biberach solange zurückgestellt,
bis nähere Klarheit über die Kostenentwicklung beim Wirt
schaftsgebäude vorliegt. Der Haushaltsplan 1957 sieht in
einem Deckungsvermerk vor, daß Einsparungen am Wirtschäfts-
und Personalgebäude für diese Ergänzungsarbeiten zu ver
wenden sind. Dach dem Stand der seitherigen Vergaben und
Abrechnungen kann mit Sicherheit geschlossen werden, daß der
Kostenanschlag mindestens um 60 000 DM unterschritten bleibt.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, nunmehr diese Ergänzungs
arbeiten in den Architektenauftrag einzubeziehen und den Auf
trag zur Planung zu erteilen. Im wesentlichen handelt es sich
darum, die freiwerdenden alten Küchenräume einer zweckmässi
gen Verwendung zuzuführen, noch einige Unterstellräume, voraus
sichtlich 2 Garagen, 1 Werkstätte, 1 Schlackenlagerungsraum
und insbesondere einen Sezier— und Leichenraum zu errichten.
Die Kosten für diese Ergänzungsarbeiten dürften nach den über
schlägigen Berechnungen zwischen 50 000 DM und 60 000 DM lie
gen, wobei schon jetzt feststeht, daß die Obergrenze mit
60 000 DM nicht zu überschritten werden braucht.
In diesem Zusammenhang ergibt sich auch eine längere
Debatte, ob nicht der Errichtung eines Schweinestalls aus
wirtschaftlichen Gründen der Vorzug gegeben werden soll.
Schliesslich wird einstimmig
beschlossen,
den Auftrag zur Planung für die vorbezeichneten Ergänzungs
arbeiten am Kreiskrankenhaus Biberach an Architekt Gaupp
im Rahmen des Gesamtkostenvofanschlags zu erteilen.