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§ 11
Vergabe der Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Landstraße
II. Ordnung Laupheim - Bronnen.
Durch Eilentscheidung des Landrats wurden die Straßen
bauarbeiten an der Landstraße II.Ordnung Laupheim-Bronnen
der billigsten Firma Einsiedler & Co. entsprechend dem Vor
schlag des Straßenbauamts Riedlingen erteilt. Kreisrat Bür
germeister Hagel bringt ausserhalb der Tagesordnung eine An
frage ein, ob dieser Auftrag nicht der Laupheimer Firma Reizle
erteilt werden könnte, da diese Firma z.Zt. erheblich unter
Auftragsmangel zu leiden habe und gezwungen sei, Arbeitskräfte
zu entlassen. Im Kreisrat ist man jedoch der Auffassung, daß
ohne ganz besonders zwingende Gründe von der Vergabe an den
billigsten Bieter nicht abgewichen werden kann, wenn die Ver
gabe von Bauaufträgen sauber sein solle. Von den Ausführungen
des Kreisrats Hagel wird im Kreisrat ohne Beschlußfassung
Kenntnis genommen.
§ 12
Endabrechnung über die Baukosten für die Rißbrücke
im Zuge der Landstr.II.0. Langenschemmern - ApfIngen.
Die durch Kreisratsbeschluß vom 5.10. und 5.11.1956
vergebenen Arbeiten zum Ausbau der Rißbrücke im Zuge der Land
straße II. Ordnung Langenschemmern - ApfIngen sind zwischen
zeitlich fertiggestellt und die Kosten abgerechnet worden.
Die Gesamtbaukosten betragen nach der Abrechnung 65 865 DM
gegenüber dem vom Kreisrat genehmigten Kostenvoranschlag von
75 000 DM. Im Haushaltsplan stehen für diese Baumaßnahmen
25 000 DM Haushaltsmittel zur Verfügung, Sodass Mehrkosten in
Höhe von 58 ö65 DM mit Genehmigung des Kreisrats entstanden
sind. Zur Abdeckung dieser Mehrkosten stehen 50 500 DM auf der
Einnahmenseite durfh die Beteiligung des Wasserwirtschaftsamts
zur Verfügung (siehe Beschluß vom 5.11.1956). Der hienach noch
nicht abgedeckte Betrag von 8 565 DM soll aus dem allgemeinen
Deckungsvermerk abgedecKt werden. Es wird
beschlossen:
1) Die Baukostenabrechnung über den Ausbau der Brücke über die
Riß.im Zuge der Landstraße II.Ordnung Langenschemmern -
ApfIngen in Höhe von 65 865 DM anzuerkennen.
2) Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von
58 865 DM durch den Beitrag des Wasserwirtschaftsamts in
Höhe von 50 500 DM und den Rest durch den Deckungsvermerk
im Haushaltsplan abzudecken.