Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 11 
Vergabe der Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Landstraße 
II. Ordnung Laupheim - Bronnen. 
Durch Eilentscheidung des Landrats wurden die Straßen 
bauarbeiten an der Landstraße II.Ordnung Laupheim-Bronnen 
der billigsten Firma Einsiedler & Co. entsprechend dem Vor 
schlag des Straßenbauamts Riedlingen erteilt. Kreisrat Bür 
germeister Hagel bringt ausserhalb der Tagesordnung eine An 
frage ein, ob dieser Auftrag nicht der Laupheimer Firma Reizle 
erteilt werden könnte, da diese Firma z.Zt. erheblich unter 
Auftragsmangel zu leiden habe und gezwungen sei, Arbeitskräfte 
zu entlassen. Im Kreisrat ist man jedoch der Auffassung, daß 
ohne ganz besonders zwingende Gründe von der Vergabe an den 
billigsten Bieter nicht abgewichen werden kann, wenn die Ver 
gabe von Bauaufträgen sauber sein solle. Von den Ausführungen 
des Kreisrats Hagel wird im Kreisrat ohne Beschlußfassung 
Kenntnis genommen. 
§ 12 
Endabrechnung über die Baukosten für die Rißbrücke 
im Zuge der Landstr.II.0. Langenschemmern - ApfIngen. 
Die durch Kreisratsbeschluß vom 5.10. und 5.11.1956 
vergebenen Arbeiten zum Ausbau der Rißbrücke im Zuge der Land 
straße II. Ordnung Langenschemmern - ApfIngen sind zwischen 
zeitlich fertiggestellt und die Kosten abgerechnet worden. 
Die Gesamtbaukosten betragen nach der Abrechnung 65 865 DM 
gegenüber dem vom Kreisrat genehmigten Kostenvoranschlag von 
75 000 DM. Im Haushaltsplan stehen für diese Baumaßnahmen 
25 000 DM Haushaltsmittel zur Verfügung, Sodass Mehrkosten in 
Höhe von 58 ö65 DM mit Genehmigung des Kreisrats entstanden 
sind. Zur Abdeckung dieser Mehrkosten stehen 50 500 DM auf der 
Einnahmenseite durfh die Beteiligung des Wasserwirtschaftsamts 
zur Verfügung (siehe Beschluß vom 5.11.1956). Der hienach noch 
nicht abgedeckte Betrag von 8 565 DM soll aus dem allgemeinen 
Deckungsvermerk abgedecKt werden. Es wird 
beschlossen: 
1) Die Baukostenabrechnung über den Ausbau der Brücke über die 
Riß.im Zuge der Landstraße II.Ordnung Langenschemmern - 
ApfIngen in Höhe von 65 865 DM anzuerkennen. 
2) Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 
58 865 DM durch den Beitrag des Wasserwirtschaftsamts in 
Höhe von 50 500 DM und den Rest durch den Deckungsvermerk 
im Haushaltsplan abzudecken.
	        
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