Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Anerkennung der Bauabrechnung über den Ausbau der 
Ortsdurchfahrt Kirchdorf. 
Vor der Entscheidung über die Anerkennung der Endab 
rechnung ist über eine Rechnung Beschluß zu fassen, bei der 
die Verwaltung bezüglich des Zahlungspflichtigen Zweifel hat. 
Es handelt sich um einen Betrag von 134.55 DM, der anläss 
lich der Verlegung eines Holzschuppens notwendig geworden ist. 
Es taucht die Drage auf, ob die Verlegungskosten zum Grund 
erwerb gehören oder ob hiefür der Bauherr selbst zuständig 
bleibt. Diese Drage wird vom Kreisrat dahingehend entschie 
den, daß dieser Rechnungsbetrag hälftig vom Landkreis und 
hälftig von der Gemeinde zu zahlen ist. 
Die=Gesamtbaukosten betragen für diese Baumaßnahme 
79 452.17 DM gegenüber einem vom Kreisrat genehmigten Kosten 
voranschlag von 76 000 DM. Die Mehrkosten sind nach den Dar 
legungen des Straßenbauamts Riedlingen auf die teilweisen 
schlechten Untergrundverhältnisse zurückzuführen, weil sich 
dadurch die Massen für den Erdaushub erhöht haben. An Haus 
haltsmittel stehen für diese Maßnahme 52 000 DM als Haushalts— 
rest zur Verfügung. Der weitergehende Betrag soll aus dem 
Gesamtdeckungsvermerk abgedeckt werden. Bei dieser Baumaß 
nahme handelt es sich um den Ausbau einer Ortsdurchfahrt. Es 
wäre deshalb die Gemeinde an den Ausbaukosten entsprechend 
der Übung des Landkreises mit mindestens 10 % zu beteiligen. 
10 % würden einen Gemeindebeitrag von 7 945 DM ergeben. 
Es wird 
beschlossen: 
1) An den Kosten für die Verlegung eines Holzschuppens des 
Konrad Madlener von 154,55 DM die Gemeinde Kirchdorf zur 
Hälfte zu beteiligen. 
2) Die Gesamtbaukosten in Höhe von 79 452.17 DM anzuerkennen. 
5) Die nicht durch Haushaltsmittel gedeckten Kosten im Rahmen 
des Deckungsvermerks abzudecken. 
4) Den Gemeindebeitrag auf 10 = 7 945 DM festzusetzen.
	        
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