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§ 14
Neubau einer Stützmauer in Attenweiler an der Land
straße II. Ordnung Attenweiler - Ruppertshofen,
Am 12. Mai 1956 hat sich der Kreisrat grundsätzlich
dafür ausgesprochen, die Beseitigung der baufälligen Kirchen
mauer in Attenweiler durchzuführen und eine neue Stützmauer
zu errichten, während an den Abbrucharbeiten die Gemeinde be
teiligt würde, ist die Wiedererrichtung nach der getroffenen
Vereinbarung Sache des Straßenbauträgers. Auf die beschränkte
Ausschreibung gingen insgesamt 5 Angebote ein. Bas billigste
Angebot hat die Birma Betz in Biberach mit 10 363.6u DM abge
geben. Das Straßenbauamt Riedlingen hat einen Kostenvoran
schlag über 11 000 DM erstellt. Die ursprünglich angenommenen
Kosten von 5 000 DM lassen sich nicnt halten. Es lag damals
auch nur eine oberfläcnliche Kostenschätzung vor.
Für diese Baumaßnahme wurden im Haushaltsplan 1956
5 000 DM bereitgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen
Plansatz verfallen zu lassen und diese Maßnahme im Rechnungs
jahr 1957 bei der zuständigen Haushältssteile zu verausgaben.
uer Haushaltsausgleich würde hierdurcn in keiner Weise ge
fährdet, auch wenn eine Abdeckung im Rahmen des Deckungsver
merks sich später als unmöglicn erweisen sollte. Es wird
beschlossen:
1) Den Bauauftrag der billigsten Firma Betz in Biberach zum
Angebotspreis von 10 363.6c DM zu erteilen.
2) Den Kostenvoranschlag des Straßenbauamts Riedlingen in
Höhe von 11 oüu DM zu genehmigen.
3) Der Leistung im Rechnungsjahr 1957 als Mehrausgabe bei
Haushaltsstelle 652. 62'/' zuzustimmen unter Inkaufnahme
einer etwaigen spateren überplanmässigen Ausgabe.