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§ 8
Binstellung von Büroanlemlingen.
Seit einigen Jahren stellt der Kreisverband alljähr
lich Büroanlernlinge ein. Die Erfahrung hat gezeigt, daß sich
dieses Verfahren bewährt, da einerseits für freiwerdende oder
zusätzlich benötigte Stellen bei der derzeitigen Arbeitsmarkt
lage ausgebildete Kräfte nur schwer zu bekommen sind und ande
rerseits die Eigenausbildung des Nachwuchses darüberhinaus gute
Erfahrungen ergeben hat. In diesem Jahre haben sich 18 An
fängerinnen beworben. Zugelassen werden bei uns nur solche An
lernlinge, die bereits einen Jahreskurs an einer Handelsschule
abgeleistet haben. Unsere diesjährige Aufnahmeprüfung hat ein
erfreulich gutes Leistungsergebnis gezeigt. Aus diesem Grunde
empfiehlt die Verwaltung, bei den vorliegenden guten Bewerbungen
6 Anlernlinge einzustellen. Bei dieser Zahl ist aber auch zu
berücksichtigen, daß die Kreisbaumeisterstelle Biberach seit
längerer Zeit den Antfag auf Zuteilung einer zweiten Schreib
kraft gestellt hat und nunmehr der Anfang mit einem Anlernling
gemacht werden soll. Das gleiche gilt für eine notwendige
Schreibkraft für den Prüfer und für die örtliche Krankenhaus
verwaltung in Ochsenhausen. Ein weiterer Anlernling soll dem
Landratsamt zugeteilt werden, sodass nur 2 Anlernlinge in Re
serve für die allgemeine Verwaltung ausgebildet würden. Mach
kurzer Beratung wird einstimmig
beschlossen,
1) in diesem Jahr 5 Anlernlinge einzustellen;
2) die Auswahl der Bewerberinnen, ihre Ausbildung und Zuteilung
zu den einzelnen Dienststellen der Kreispflege zu überlassen.