Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 8 
Binstellung von Büroanlemlingen. 
Seit einigen Jahren stellt der Kreisverband alljähr 
lich Büroanlernlinge ein. Die Erfahrung hat gezeigt, daß sich 
dieses Verfahren bewährt, da einerseits für freiwerdende oder 
zusätzlich benötigte Stellen bei der derzeitigen Arbeitsmarkt 
lage ausgebildete Kräfte nur schwer zu bekommen sind und ande 
rerseits die Eigenausbildung des Nachwuchses darüberhinaus gute 
Erfahrungen ergeben hat. In diesem Jahre haben sich 18 An 
fängerinnen beworben. Zugelassen werden bei uns nur solche An 
lernlinge, die bereits einen Jahreskurs an einer Handelsschule 
abgeleistet haben. Unsere diesjährige Aufnahmeprüfung hat ein 
erfreulich gutes Leistungsergebnis gezeigt. Aus diesem Grunde 
empfiehlt die Verwaltung, bei den vorliegenden guten Bewerbungen 
6 Anlernlinge einzustellen. Bei dieser Zahl ist aber auch zu 
berücksichtigen, daß die Kreisbaumeisterstelle Biberach seit 
längerer Zeit den Antfag auf Zuteilung einer zweiten Schreib 
kraft gestellt hat und nunmehr der Anfang mit einem Anlernling 
gemacht werden soll. Das gleiche gilt für eine notwendige 
Schreibkraft für den Prüfer und für die örtliche Krankenhaus 
verwaltung in Ochsenhausen. Ein weiterer Anlernling soll dem 
Landratsamt zugeteilt werden, sodass nur 2 Anlernlinge in Re 
serve für die allgemeine Verwaltung ausgebildet würden. Mach 
kurzer Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
1) in diesem Jahr 5 Anlernlinge einzustellen; 
2) die Auswahl der Bewerberinnen, ihre Ausbildung und Zuteilung 
zu den einzelnen Dienststellen der Kreispflege zu überlassen.
	        
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