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dringlich ist. Die Gemeinde werde dann an den Kreis einen
entsprechenden Antrag stellen und sich in Verhandlungen
einlassen. Es wird schliesslich
beschlossen,
entsprechend der Anregung der Gemeinde Tannheim die Ange
legenheit zurückzustellen, bis die Gemeinde von sich aus
die Angelegenheit für dringlich- erklärt.
§ 20
btraßenabnahmen.
Der Kreisrat besichtigte nacheinander die zwischen
zeitlich fertiggestellten Straßenstrecken
Ortsdurchfahrt Kirchdorf
" " Edelbeuren
” " Niedernzell
" " Sulmingen
Biberach - Bergerhausen.
Bestgestellt wird, daß grundsätzlich Beanstandungen
seitens des Kreisrats nicht zu ergehen brauchen. Soweit
vereinzelt noch begrenzt Mängel an der Oberfläche oder an
der Kandelung festgestellt wurden, ist Baurat Walker beauf
tragt y für deren Beseitigung Sorge zu tragen. Dem Kreisrat
ist jedoch ganz allgemein bei diesen Ortsdurchfahrten wie
auch bei der Ortsdurchfahrt Oberopfingen aufgefallen, daß
die Reinigung der Straße und der Kandel sehr zu wünschen
übrig lässt, obwohl die Gemeinden hiezu gesetzlich ver
pflichtet sind. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, den
Gemeinden eine diesbezügliche Beanstandung unter Hinweise
auf die Reinigungsverpflichtung zuzuleiten.
Bei der Ortsdurchfahrt Edelbeuren nimmt der Kreisrat
die Hofzufahrt zum Hof des Bauern Kaspar Wild in Augen-
scnein. Das Straßenbauamt Riedlingen wird dem Landkreis
hierüber noch berichten, damit eine Entscheidung des Kreis
rats in der im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurch
fahrt Edelbeuren noch offenen Frage getroffen werden kann.
Es wird
beschlossen,
die folgenden ausgebauteh Straßenstrecken ohne Beanstandung
vorbenältlich der Beseitigung technischer Mangel durch das
Straßenbauamt Riedlingen abzunehmen:
Ortsdurchfahrt Kircndorf
” ” Edelbeuren
" " Niedernzell
" ” Sulmingen
Biberach - Bergerhausen.