Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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dringlich ist. Die Gemeinde werde dann an den Kreis einen 
entsprechenden Antrag stellen und sich in Verhandlungen 
einlassen. Es wird schliesslich 
beschlossen, 
entsprechend der Anregung der Gemeinde Tannheim die Ange 
legenheit zurückzustellen, bis die Gemeinde von sich aus 
die Angelegenheit für dringlich- erklärt. 
§ 20 
btraßenabnahmen. 
Der Kreisrat besichtigte nacheinander die zwischen 
zeitlich fertiggestellten Straßenstrecken 
Ortsdurchfahrt Kirchdorf 
" " Edelbeuren 
” " Niedernzell 
" " Sulmingen 
Biberach - Bergerhausen. 
Bestgestellt wird, daß grundsätzlich Beanstandungen 
seitens des Kreisrats nicht zu ergehen brauchen. Soweit 
vereinzelt noch begrenzt Mängel an der Oberfläche oder an 
der Kandelung festgestellt wurden, ist Baurat Walker beauf 
tragt y für deren Beseitigung Sorge zu tragen. Dem Kreisrat 
ist jedoch ganz allgemein bei diesen Ortsdurchfahrten wie 
auch bei der Ortsdurchfahrt Oberopfingen aufgefallen, daß 
die Reinigung der Straße und der Kandel sehr zu wünschen 
übrig lässt, obwohl die Gemeinden hiezu gesetzlich ver 
pflichtet sind. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, den 
Gemeinden eine diesbezügliche Beanstandung unter Hinweise 
auf die Reinigungsverpflichtung zuzuleiten. 
Bei der Ortsdurchfahrt Edelbeuren nimmt der Kreisrat 
die Hofzufahrt zum Hof des Bauern Kaspar Wild in Augen- 
scnein. Das Straßenbauamt Riedlingen wird dem Landkreis 
hierüber noch berichten, damit eine Entscheidung des Kreis 
rats in der im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurch 
fahrt Edelbeuren noch offenen Frage getroffen werden kann. 
Es wird 
beschlossen, 
die folgenden ausgebauteh Straßenstrecken ohne Beanstandung 
vorbenältlich der Beseitigung technischer Mangel durch das 
Straßenbauamt Riedlingen abzunehmen: 
Ortsdurchfahrt Kircndorf 
” ” Edelbeuren 
" " Niedernzell 
" ” Sulmingen 
Biberach - Bergerhausen.
	        
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