Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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I.Tell: Öffentliche Sitzung 
§ 1 
Neueinteilung der Dienstbezirke der 
Kreisbaumeisterstellen 
Der Kreisrat hat in seiner Sitzung am 12.6.1957 die 
Verwaltung.beauftragt, die Neueinteilung der Kreisbau 
meisterbezirke Biberach, Laupheim und Ochsenhausen für 
Z annähernd gleichgroße Bezirke vorzubereiten. Der im 
Einvernehmen mit den Z Kreisbaumeistern ausgearbeitete 
Vorschlag ging den Kreisräten zusammen mit der Tagesord 
nung vom 22.7.1957 in schriftlicher Form zu. 
Über die Angelegenheit wird beraten. Vereinzelt wird 
darauf hingewiesen, daß einige für die Kreisbaumeister 
stelle Laupheim zur Betreuung vorgesehene Gemeinden ver 
kehrsmässig und wirtschaftlich zur Kreisstadt tendieren 
und deshalb eine Abänderung des Antrags zu erwägen wäre. 
Verwaltungsseits ist man jedoch der Auffassung, daß mit 
Hilfe von Sprechtagen solche Unebenheiten ausgeglichen 
werden können. Kreisbaumeister Maier erklärt in diesem 
Zusammenhang, daß sich die Abhaltung von Sprechtagen 
außerordentlich gut bewährt habe und daß man deshalb auch 
zu dem Vorschlag über die Einrichtung von Sprechtagen ge 
kommen sei. Festzuhalten bleibt auch, daß ein Teil der 
schon seither bei der Kreisbaumeisterstelle Laupheim be 
treuten Gemeinden nunmehr durch die Einrichtung eines 
Sprechtages der Kreisbaumeisterstelle Laupheim in Biberach 
zu Erleichterungen kommt. 
Der Vorsitzende hebt am Schluss der Debatte hervor, daß 
die Gemeinden und die Bevölkerung über das Ergebnis der 
heutigen Beratung informiert werden und daß durchaus zu 
hoffen sei, daß für die Neuordnung der Dienstbezirke Ver 
ständnis gefunden werde. Nachdem der Vorschlag über die 
Neueinteilung im Einvernehmen mit den Kreisbaumeisterstellen 
zustandegekommen sei, müsse jetzt erwartet werden können, 
daß die Geschäfte ordnungsmässig abgewickelt werden können, 
wobei gleichzeitig die Forderung auf Beseitigung der Rück 
stände zu erheben ist. 
Grundlage des heutigen Beschlusses soll nicht nur die 
Neueinteilung der Dienstbezirke sein; es sollen auch die 
Sprechtage festgelegt sowie die grundsätzliche personelle 
Ausstattung geregelt werden. 
Schliesslich wird einstimmig dem Antrag entsprechend 
beschlossen: 
1) Die Neueinteilung erfolgt auf den Grundlagen 
a) jede Kreisbaumeisterstelle erhält 1 Bau-Ing. und 
1 Schreibkraft, 
b) die Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen behält 
ihren jetzigen Dienstbezirk unverändert bei.
	        
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