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I.Tell: Öffentliche Sitzung
§ 1
Neueinteilung der Dienstbezirke der
Kreisbaumeisterstellen
Der Kreisrat hat in seiner Sitzung am 12.6.1957 die
Verwaltung.beauftragt, die Neueinteilung der Kreisbau
meisterbezirke Biberach, Laupheim und Ochsenhausen für
Z annähernd gleichgroße Bezirke vorzubereiten. Der im
Einvernehmen mit den Z Kreisbaumeistern ausgearbeitete
Vorschlag ging den Kreisräten zusammen mit der Tagesord
nung vom 22.7.1957 in schriftlicher Form zu.
Über die Angelegenheit wird beraten. Vereinzelt wird
darauf hingewiesen, daß einige für die Kreisbaumeister
stelle Laupheim zur Betreuung vorgesehene Gemeinden ver
kehrsmässig und wirtschaftlich zur Kreisstadt tendieren
und deshalb eine Abänderung des Antrags zu erwägen wäre.
Verwaltungsseits ist man jedoch der Auffassung, daß mit
Hilfe von Sprechtagen solche Unebenheiten ausgeglichen
werden können. Kreisbaumeister Maier erklärt in diesem
Zusammenhang, daß sich die Abhaltung von Sprechtagen
außerordentlich gut bewährt habe und daß man deshalb auch
zu dem Vorschlag über die Einrichtung von Sprechtagen ge
kommen sei. Festzuhalten bleibt auch, daß ein Teil der
schon seither bei der Kreisbaumeisterstelle Laupheim be
treuten Gemeinden nunmehr durch die Einrichtung eines
Sprechtages der Kreisbaumeisterstelle Laupheim in Biberach
zu Erleichterungen kommt.
Der Vorsitzende hebt am Schluss der Debatte hervor, daß
die Gemeinden und die Bevölkerung über das Ergebnis der
heutigen Beratung informiert werden und daß durchaus zu
hoffen sei, daß für die Neuordnung der Dienstbezirke Ver
ständnis gefunden werde. Nachdem der Vorschlag über die
Neueinteilung im Einvernehmen mit den Kreisbaumeisterstellen
zustandegekommen sei, müsse jetzt erwartet werden können,
daß die Geschäfte ordnungsmässig abgewickelt werden können,
wobei gleichzeitig die Forderung auf Beseitigung der Rück
stände zu erheben ist.
Grundlage des heutigen Beschlusses soll nicht nur die
Neueinteilung der Dienstbezirke sein; es sollen auch die
Sprechtage festgelegt sowie die grundsätzliche personelle
Ausstattung geregelt werden.
Schliesslich wird einstimmig dem Antrag entsprechend
beschlossen:
1) Die Neueinteilung erfolgt auf den Grundlagen
a) jede Kreisbaumeisterstelle erhält 1 Bau-Ing. und
1 Schreibkraft,
b) die Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen behält
ihren jetzigen Dienstbezirk unverändert bei.