Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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2) Auf der Grundlage der bisherigen Einteilung der Dienst 
bezirke Biberach und Laupheim werden die Gemeinden 
Alberweiler, Aufhofen, ÄpfIngen, Höfen, Langenschemmern, 
Laupertshausen, Maselheim und Sulmingen aus dem Bezirk 
Biberach ausgegliedert und dem Bezirk Laupheim zuge 
teilt. 
5) Es ergibt sich dabei die aus der diesem Protokoll ange 
schlossenen Karte ersichtliche Neueinteilung. Bei die 
ser Einteilung umfasst der Dienstbezirk Biberach 27 Ge 
meinden mit 21 263 Einwohnern, der Dienstbezirk Laup 
heim 35 Gemeinden mit 22 562 Einwohnern und der Dienst 
bezirk Ochsenhausen 23 Gemeinden mit 23 037 Einwohnern. 
4) Die Kreisbaumeisterstellen haben folgende Sprechtage abzu 
halten: 
a) Kreisbaumeisterstelle Biberach 
jeden Montagvormittag in Schussenried 
(Bürge rme isteramt) 
jeden Mittwoch ganztägig in Biberach 
b) Kreisbaumeisterstelle Laupheim 
jeden Dienstag ganztägig in Laupheim 
jeden Mittwochvormittag in Biberach 
(Büro der Kreisbaumeisterstelle Biberach) 
c) Kreisbaumeisterstelle Ochsenhausen 
jeden Dienstag ganztägig 
jeden Samstagvormittag jeweils in Ochsenhausen. 
§ 2 
Abgrenzungsrichtlinien für den Krankenhaustarif 
der Kreiskrankenhäuser 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß der für die 
Kreiskrankenhäuser zur Anwendung kommende Krankenhaus 
tarif gelegentlich in Einzelfällen gewisse Schwierigkeiten 
bereite, für die der Verwaltung Auslegungsgrundsätze ge 
geben werden sollten. Des weiteren bedarf der Begriff 
••Kassenpatient” an gewissen Nahtstellen zum Selbstzahler 
einer näheren Definition. Die Verwaltung hat sich seither 
damit beholfen, daß sie in Anwendung der jahrelangen Übung 
und unter Beachtung der Literatur anhängige Einzelfälle 
geklärt hat. Es wird aber für zweckmässig erachtet, ge 
wisse Grundsätze in einem Kreisratsbeschluss festzuhalten. 
Im einzelnen handelt es sich um folgende Angelegen 
heiten: 
Selbstzahler haben keine pauschalierten Nebenleistungen. 
Es liegen vereinzelte Bälle vor, wonach z.B. bei Reihen 
laboruntersuchungen erhebliche Nebenkosten durch die üb 
liche Multiplikation Einzelpreis mal Zahl der Untersuchungen 
anfallen. Es hat sich schon als zweckmässig erwiesen, in 
begründeten Fällen eine einmalige Pauschalierung für eine 
Vielzahl von Laboruntersuchungen vorzunehmen.
	        
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