Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 4 
Ortsdurchfahrt Edelbeuren; Hofzufahrt des 
Bauern Kaspar Wild 
Anlässlich der Abnahme der Ortsdurchfahrt Edelbeuren 
durch den Kreisrat am 17.7.1957 wurde die Hofzufahrt des 
Bauern Wild in Edelbeuren in Augenschein genommen und das 
Straßenbauamt Riedlingen beauftragt, einen entsprechen 
den Antrag zu formulieren. Die Hofzufahrt des Wild ist 
durch den Ausbau der Ortsdurchfahrt Edelbeuren deshalb 
in besondere Mitleidenschaft gezogen wordan, weil sich 
die Höhenunterschiede verändert haben. Eine ordentliche 
Hofzufahrt kann nur durch Verlegung erreicht werden. Die 
Kosten belaufen sich nach den durch das Straßenbauamt 
Riedlingen geprüften Kostenunterlagen auf rund 2700 DM, 
wobei noch einige Abgrenzungsbeträge hinzukommen. Wild 
hat sich bereit erklärt, eine Vereinbarung in dieser 
Sache mit einer Kostenbeteiligung von 1500 DM anzuer 
kennen. Entsprechend dem Antrag des Straßenbauamts Ried 
lingen wird 
beschlossen, 
dem Bauern Wild in Edelbeuren einen Betrag von 1500 DM 
zur Verbesserung seiner Hofeinfahrt anlässlich des Aus 
baues der Ortsdurchfahrt Edelbeuren zu verwilligen unter 
der Voraussetzung, daß damit keine weiteren Schadenser 
satzansprüche geltend gemacht werden. 
§ 5 
Beitragsgesuch der Turn- und Sportgemeinde Biberach 
und des Sportkreises Biberach 
Der Kreisrat wird von einem Beitragsgesuch der TG 
Biberach und des Sportkreises Biberach, das auch von der 
Stadt Biberach unterstützt wurde, unterrichtet. Die TG 
Biberach erstellt gegenwärtig in Biberach ein Vereinsheim. 
Auf Anregung des Landessportbundes wurde ein grösserer Bau 
geplant, um gleichzeitig eine Kreiszentrale für den Sport 
kreis zu schaffen. Unter dieser Voraussetzung werden auch 
dem Landessportbund Mittel gewährt. Das Projekt kostet 
100 000 DM, wobei 89 000 DM finanziert sind. Die Finanzie 
rung sgrund läge wird bekanntgegeben. Die Sportgemeinde 
bringt namhafte Eigenleistungen auf. Die Stadt Biberach 
gibt neben dem erschlossenen Baugrundstück einen Beitrag 
von 7 000 DM. Die Gesuchsteller bitten um Gewährung eines 
Beitrags seitens des Landkreises ebenfalls in Höhe von 
7 000 Dm. Verwaltungsseits wird in der Debatte erklärt, 
daß tatsächlich dieses Sportheim eine überörtliche Be 
deutung habe, weil der Sportkreis sich über den gesamten 
Landkreis erstrecke. Seitens des Sportkreises sei außerdem 
zugesichert, daß durch diese Maßnahme kein Vorgang ge-
	        
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