Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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schaffen werde, sondern vielmehr die Bedürfnisse des uber- 
örtlichen Sportes im Bereiche des Landkreises Biberach be 
friedigt seim und alle anderen Angelegenheiten örtlich ge 
regelt werden könnten. Es empfehle sich deshalb eine Be 
rücksichtigung des Beitragsgesuchs, zumal der Landkreis 
in den vergangenen Jahren im Haushaltsplan für sportliche 
Angelegenheiten keine Mittel aufgebracht habe. Die Kreis 
räte halten einerseits einen Beitrag von 7 000 DM für zu 
hoch; andererseits sind auch grundsätzliche Bedenken vor 
handen. Kreisrat Handgretinger beantragt schliesslich, die 
Entscheidung über das Gesuch zurückzustellen, um den einzel 
nen Kreisräten Gelegenheit zur Überlegung zu geben. 
Schliesslich wird einstimmig 
beschlossen, 
das Beitragsgesuch zurückzustellen. 
§ 6 
Beitrag zum Neu bau des Kleinkinderkrankenhauses Ra vens 
burg an das Kloster Reute “ ~— 
Mit der Angelegenheit hat sich der Kreisrat schon wieder- 
hoit befasst. In der Sitzung vom 9.3.1957 wurde beschlossen 
im Haushaltsplan 1957 einen Betrag von 30 000 DM bereitzu 
stellen. 
Der Vorsitzende berichtet dem Kreisrat das Ergebnis 
seiner Besprechungen mit den Nachbarkreisen. Ravensburg 
wolle einen erheblichen Beitrag, der mindestens 200 000 DM 
betrage, verwilligen, was jedoch nach seiner Auffassung 
mit Biberach nicht verglichen werden kann, weil das Klein 
kind er kranke nhaus in 1. Linie dem Landkreis Ravensburg zu 
gute kommt. Wangen habe keinerlei Schwestern vom Kloster 
Reute, sodaß es keinen Beitrag verwillige. Mit Biberach 
sei am ehesten noch Saulgau zu vergleichen mit dem Unter- 
schied, daß Saulgau nur am Krankenhaus in Saulgau, nicht 
aber in Riedlingen Schwestern des Klosters Reute habe, 
während in Biberach 5 Krankenhäuser von solchen Schwestern 
betreut werden. Nach den Erhebungen seien bislang im 
o^ n n^ r ^" ran ^ :en ^' aus ^ es Klosters Reute in Ravensburg etwa 
8-1096 Kinder des Landkreises Biberach behandelt worden. 
Da man sich einer Beitragsverwilligung nicht entziehen 
könne, schlage er vor, zunächst einmal eine Abschlags 
zahlung von 30 000 DM zu verwilligen und endgültige Ent 
scheidung über die Höhe des Beitrags später zu treffen. 
In der Debatte vertritt Kreisrat Hagel die Auffassung, 
daß man sich einer Beitragsverwilligung nicht verschlies 
sen könne. Er halte auch zunächst eine Abschlagszahlung 
auf einen noch festzusetzenden Beitrag für zweckmässig, 
wobei man zwischenzeitlich klären könne, in welchem Um 
fang sich auch der Staat beteilige. Kreisrat Schilling 
gibt zu bedenken, daß nicht nur die Betreuung der Kreis 
krankenhäuser des Landkreises Biberach beachtet werden 
müsse, sondern auch die Tatsache, daß in vielen Gemeinden 
des Landkreises die Krankenpflege von Schwestern dieses 
Klosters durchgeführt wird.
	        
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