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schaffen werde, sondern vielmehr die Bedürfnisse des uber-
örtlichen Sportes im Bereiche des Landkreises Biberach be
friedigt seim und alle anderen Angelegenheiten örtlich ge
regelt werden könnten. Es empfehle sich deshalb eine Be
rücksichtigung des Beitragsgesuchs, zumal der Landkreis
in den vergangenen Jahren im Haushaltsplan für sportliche
Angelegenheiten keine Mittel aufgebracht habe. Die Kreis
räte halten einerseits einen Beitrag von 7 000 DM für zu
hoch; andererseits sind auch grundsätzliche Bedenken vor
handen. Kreisrat Handgretinger beantragt schliesslich, die
Entscheidung über das Gesuch zurückzustellen, um den einzel
nen Kreisräten Gelegenheit zur Überlegung zu geben.
Schliesslich wird einstimmig
beschlossen,
das Beitragsgesuch zurückzustellen.
§ 6
Beitrag zum Neu bau des Kleinkinderkrankenhauses Ra vens
burg an das Kloster Reute “ ~—
Mit der Angelegenheit hat sich der Kreisrat schon wieder-
hoit befasst. In der Sitzung vom 9.3.1957 wurde beschlossen
im Haushaltsplan 1957 einen Betrag von 30 000 DM bereitzu
stellen.
Der Vorsitzende berichtet dem Kreisrat das Ergebnis
seiner Besprechungen mit den Nachbarkreisen. Ravensburg
wolle einen erheblichen Beitrag, der mindestens 200 000 DM
betrage, verwilligen, was jedoch nach seiner Auffassung
mit Biberach nicht verglichen werden kann, weil das Klein
kind er kranke nhaus in 1. Linie dem Landkreis Ravensburg zu
gute kommt. Wangen habe keinerlei Schwestern vom Kloster
Reute, sodaß es keinen Beitrag verwillige. Mit Biberach
sei am ehesten noch Saulgau zu vergleichen mit dem Unter-
schied, daß Saulgau nur am Krankenhaus in Saulgau, nicht
aber in Riedlingen Schwestern des Klosters Reute habe,
während in Biberach 5 Krankenhäuser von solchen Schwestern
betreut werden. Nach den Erhebungen seien bislang im
o^ n n^ r ^" ran ^ :en ^' aus ^ es Klosters Reute in Ravensburg etwa
8-1096 Kinder des Landkreises Biberach behandelt worden.
Da man sich einer Beitragsverwilligung nicht entziehen
könne, schlage er vor, zunächst einmal eine Abschlags
zahlung von 30 000 DM zu verwilligen und endgültige Ent
scheidung über die Höhe des Beitrags später zu treffen.
In der Debatte vertritt Kreisrat Hagel die Auffassung,
daß man sich einer Beitragsverwilligung nicht verschlies
sen könne. Er halte auch zunächst eine Abschlagszahlung
auf einen noch festzusetzenden Beitrag für zweckmässig,
wobei man zwischenzeitlich klären könne, in welchem Um
fang sich auch der Staat beteilige. Kreisrat Schilling
gibt zu bedenken, daß nicht nur die Betreuung der Kreis
krankenhäuser des Landkreises Biberach beachtet werden
müsse, sondern auch die Tatsache, daß in vielen Gemeinden
des Landkreises die Krankenpflege von Schwestern dieses
Klosters durchgeführt wird.