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Es wird
beschlossen:
1) Der KreisfürsoYgWln Rothmund ein zinsloses Darlehen
zur Pkw.-Beschaffung in Höhe von 2500 DM zu verwilli—
gen,
2) die Tilgung auf monatlich 80 DM festzusetzen,
5) das Darlehen aus den dem allgemeinen Kapitalvermögen
zugeteilten Geldern zu entnehmen und es als Deckungs
mittel für das allg,Kapitalvermögen zu behandeln.
§ 13
Aufrückung des Angestellten Esswein
Der Angestellte Esswein ist seit Z Jahren örtlicher
Sachbearbeiter in der Krankenhausverwaltung für das Kreis
krankenhaus und das Tbc-Krankenhaus Ochsenhausen. Diese
Stelle ist nach Vergütungsgruppe TO.A VI b zu bewerten.
Während der seitherigen 5-jährigen Tätigkeit erhielt Ess
wein Dienstbezüge nach Vergütungsgruppe TO.A VII, da er
sich zunächst einzuarbeiten hatte. Nach Auffassung der
Verwaltung liegen jetzt die Voraussetzungen zu einer Auf
rückung nach Vergütungsgruppe TO.A VI b vor, weil die
Tätigkeitsmerkmale jetzt gegeben sind.
Es wird
beschlossen,
den Angestellten Esswein mit Wirkung vom 1.8.1957 an in
Vergütungsgruppe TO.A VI b aufzurücken.
staatlich geprüfte Heilgymnastin Olczak ist seit
f^^iVreiskrankenhaus Laupheim tätig. Sie gehört bis-
lang der Vergütungsgruppe TO.A VII an. Die Tätigkeitsmerk
male lassen bei besonders bewährten Heilgymnastinnen nach
lauerer Tätigkeit eine Aufrückung nach fSrgütungsgruppe
TO.A VI b zu. Diese Voraussetzungen sind wegen der be-
geben re Es f wird 1Chen Tüchti S keit dieser Angestellten ge-
§ 14
Aufrückung der Heilgymnastin Olczak
beschlossen,
die Angestellte Olczak mit Wirkung vom 1.8.1957
Vergütungsgruppe TO.A VI b aufzurücken.
an in