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§ 15
Änderung des Stellenplans und Einstellung eines Kranken
pflegers für das Kreiskrankenhaus Biberach.
Für das Kreiskrankenhaus Biberach wird seit erheblicher
Zeit ein geeigneter Krankenpfleger gesucht. Die Dringlich
keit zur Einstellung eines solchen Pflegers ist nunmehr in
ein besonders akutes Stadium getreten, weil bei den jetzt
zur Behandlung kommenden urologischen Fällen gewisse Pflege
arbeiten einer Krankenschwester nicht zumutbar sind. Auf
eine Ausschreibung hin hat sich um diese Stelle der im
Kreiskrankenhaus Waiblingen tätige staatlich geprüfte
Krankenpfleger Volkmer, wohnhaft in Laupheim, beworben.
Nach den Zeugnisunterlagen und insbesondere den eingehol
ten Erkundigungen gilt Volkmer als sehr qualifizierter
Pfleger. Er ist jedoch nur bereit, eine Stelle anzutreten,
wenn er eine ähnliche Entlohnung wie im Kreiskrankenhaus
Waiblingen erhält. Dazu gehört in 1.Linie eine Bezahlung
nach Vergütungsgruppe Kr.c. Eine Kr.c-Stelle ist im Stellen
plan nicht vorgesehen, wohl aber eine Kr,d-Stelle. Eine
eingehende Prüfung der Tarifvorschriften hat ergeben, daß
man sich dem Wunsch des Pflegers Volkmer auf Einweisung
in eine Vergütungsgruppe Kr.c nicht verschliessen kann.
Außerdem ist dieser Pfleger gerade für die hiesigen Ver
hältnisse besonders geeignet.
Volkmer ist bereit, sobald wie möglich nach Biberach
umzuziehen. Solange er jedoch in Laupheim seinen Familien
wohnsitz hat, empfiehlt die Verwaltung die Gewährung eines
freien Mittagessens und die Übernahme der Kosten für eine
Monatsfahrkarte Laupheim-Biberach und zurück als Abgeltung
für TrennungsentSchädigung.
Für die notwendige Umänderung einer Kr.d-Stelle in eine
Kr.c-Stelle im Stellenplan ist die Verwaltung nicht zu
ständig, wohl aber für die Einstellung des Pflegers selbst,
wenn die stellenplanmässigen Voraussetzungen vorliegen.
Es wird
beschlossen;
1) Im Stellenplan für das Kreiskrankenhaus Biberach eine
Kr.d-Stelle in eine Kr.c-Stelle umzuwandeln,
2) dem von der Verwaltung zur Einstellung vorgesehenen
Pfleger Volkmer als TrennungsentSchädigung ein freies
Mittagessen sowie die Fahrtkosten zu verwilligen.