Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

- 11 - 
§ 15 
Änderung des Stellenplans und Einstellung eines Kranken 
pflegers für das Kreiskrankenhaus Biberach. 
Für das Kreiskrankenhaus Biberach wird seit erheblicher 
Zeit ein geeigneter Krankenpfleger gesucht. Die Dringlich 
keit zur Einstellung eines solchen Pflegers ist nunmehr in 
ein besonders akutes Stadium getreten, weil bei den jetzt 
zur Behandlung kommenden urologischen Fällen gewisse Pflege 
arbeiten einer Krankenschwester nicht zumutbar sind. Auf 
eine Ausschreibung hin hat sich um diese Stelle der im 
Kreiskrankenhaus Waiblingen tätige staatlich geprüfte 
Krankenpfleger Volkmer, wohnhaft in Laupheim, beworben. 
Nach den Zeugnisunterlagen und insbesondere den eingehol 
ten Erkundigungen gilt Volkmer als sehr qualifizierter 
Pfleger. Er ist jedoch nur bereit, eine Stelle anzutreten, 
wenn er eine ähnliche Entlohnung wie im Kreiskrankenhaus 
Waiblingen erhält. Dazu gehört in 1.Linie eine Bezahlung 
nach Vergütungsgruppe Kr.c. Eine Kr.c-Stelle ist im Stellen 
plan nicht vorgesehen, wohl aber eine Kr,d-Stelle. Eine 
eingehende Prüfung der Tarifvorschriften hat ergeben, daß 
man sich dem Wunsch des Pflegers Volkmer auf Einweisung 
in eine Vergütungsgruppe Kr.c nicht verschliessen kann. 
Außerdem ist dieser Pfleger gerade für die hiesigen Ver 
hältnisse besonders geeignet. 
Volkmer ist bereit, sobald wie möglich nach Biberach 
umzuziehen. Solange er jedoch in Laupheim seinen Familien 
wohnsitz hat, empfiehlt die Verwaltung die Gewährung eines 
freien Mittagessens und die Übernahme der Kosten für eine 
Monatsfahrkarte Laupheim-Biberach und zurück als Abgeltung 
für TrennungsentSchädigung. 
Für die notwendige Umänderung einer Kr.d-Stelle in eine 
Kr.c-Stelle im Stellenplan ist die Verwaltung nicht zu 
ständig, wohl aber für die Einstellung des Pflegers selbst, 
wenn die stellenplanmässigen Voraussetzungen vorliegen. 
Es wird 
beschlossen; 
1) Im Stellenplan für das Kreiskrankenhaus Biberach eine 
Kr.d-Stelle in eine Kr.c-Stelle umzuwandeln, 
2) dem von der Verwaltung zur Einstellung vorgesehenen 
Pfleger Volkmer als TrennungsentSchädigung ein freies 
Mittagessen sowie die Fahrtkosten zu verwilligen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.