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Im Laufe des Jahres 1955 hat die bekannte Röntgenfachfirma
C.H.F.Müller in Hamburg ein neues fahrbares Röntgengerät auf
völlig,neuer Grundlage herausgebracht, das in Fachkreisen bestens
beurteilt wird. Die Vorteile dieses Geräts gegenüber den bisheri
gen Röntgenkugeln liegen hauptsächlich in seiner Anwendung für
Durchleuchtungen durch den neuen Bildverstärker. Dieser Bildver
stärker gibt einmal an sich eine bessere Durchleuchtungswieder
gabe zum anderen bietet er bessere Arbeitsbedingungen durch
Fortfall der Adaption, genauere Einstellmöglichkeit und straffe
re Strahlenbündelung mit gleichzeitig gutem Strahlenschutz. Ge
genüber einer normalen Röntgenkugel (Kosten rund 7 000 DM) er
gibt sich jedoch ein erheblicher Mehrpreis. Nach dem Angebot der
Firma Müller kostet das neue Gerät 15 750 DM. Chefarzt Dr.Schnei
derhan hat bei der Verwaltung dringend darum gebeten, in Anbe
trach u der großen Vorteile trotzdem die Anschaffung eines solchen
Gerätes zu genehmigen. Zu den Anschaffungskosten kämen noch
Lieferungskosten von etwa 580 DM dazu. Für die Rückgabe des alten
Gerätes würde die Firma 500 DM vergüten.
NacH kurzer Beratung wird dem Antrag der Verwaltung ent
sprechend
beschlossen:
1) Das neue Röntgenuntersuchungsgerät mit Bildverstärker zum
Preise von 15 750 DM zuzüglich Anlieferungskosten nach dem
Angebot der Firma Müller in Hamburg vom 29.12.1955 für das
Kreiskrankenhaus Biberach zu erwerben.
2) Die alte Röntgenkugel dieser Firma zum Rückvergütungsnreis
von 500 DM in Zahlung zu geben. ' L '
5) Die Deckungsmittel im Vorgriff auf den Haushaltsplan 1956 be-
reitzuswellen,und die Verwaltung zur entsprechenden Berück—
oicn uigung bei Aufstellung des Haushaltsplans zu beauftragen.
§ 15 "
fung einer Röntgenkugel für das Kreiskrankenhaus
Biberach.
ini Vorparagraph ausgeführt, sind die vorhandenen beiden
RontgenAUgeln veraltet und bedürfen der Erneuerung. Anstelle der
einen Kugel ist soeben die Beschaffung eines Röntgenuntersuchungs-
gerats mit Bildverstärker der Firma Müller beschlossen worden.
Die zweite Kugel wird dadurch jedoch nicht entbehrlich; wie bis-
her ist ein zweites Gerät unbedingt notwendig. Für bestimmte
Röntgenaufnahmen mann auch künftig nur die Kugel Anwendung fin-
aen. wer sch_echte Zustand der Kugel und ihr häufiger Ausfall
sind oesonders bedenklich, wenn die zweite Kugel nicht mehr vor-
hano.cn is^. Da auch die Beibehaltung beider Kugeln neben dem
neuen ,Ronugenuntersuchungsgerät mit Bildverstärker eine Lösung
auf längere Dauer nicht gewährleisten würde, ist über kurz oder
^ang uie ^eubescnaj-fung auch einer Röntgenkugel notwendig. Man
hatue o.ann neben dem neuen Untersuchungsgerät mit Bildverstärker
auch eine Röntgenkugel und könnte die beiden aUen KugX uX-
denklich zuruckgeben. b
Im Vorjahr ist ein neues EKG. beschafft worden. Das zur
Beschaffung vorgesehene größere Gerät war damals noch nicht
iieferbar. Es wurde zwischenzeitlich ein kleineres Gerät
zor-au^Lig dU-gestellt (vergl. Beschluß des Kreisrats vom
j; O ‘d--955). über den Preisunterschied zwischen dem größeren