Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Im Laufe des Jahres 1955 hat die bekannte Röntgenfachfirma 
C.H.F.Müller in Hamburg ein neues fahrbares Röntgengerät auf 
völlig,neuer Grundlage herausgebracht, das in Fachkreisen bestens 
beurteilt wird. Die Vorteile dieses Geräts gegenüber den bisheri 
gen Röntgenkugeln liegen hauptsächlich in seiner Anwendung für 
Durchleuchtungen durch den neuen Bildverstärker. Dieser Bildver 
stärker gibt einmal an sich eine bessere Durchleuchtungswieder 
gabe zum anderen bietet er bessere Arbeitsbedingungen durch 
Fortfall der Adaption, genauere Einstellmöglichkeit und straffe 
re Strahlenbündelung mit gleichzeitig gutem Strahlenschutz. Ge 
genüber einer normalen Röntgenkugel (Kosten rund 7 000 DM) er 
gibt sich jedoch ein erheblicher Mehrpreis. Nach dem Angebot der 
Firma Müller kostet das neue Gerät 15 750 DM. Chefarzt Dr.Schnei 
derhan hat bei der Verwaltung dringend darum gebeten, in Anbe 
trach u der großen Vorteile trotzdem die Anschaffung eines solchen 
Gerätes zu genehmigen. Zu den Anschaffungskosten kämen noch 
Lieferungskosten von etwa 580 DM dazu. Für die Rückgabe des alten 
Gerätes würde die Firma 500 DM vergüten. 
NacH kurzer Beratung wird dem Antrag der Verwaltung ent 
sprechend 
beschlossen: 
1) Das neue Röntgenuntersuchungsgerät mit Bildverstärker zum 
Preise von 15 750 DM zuzüglich Anlieferungskosten nach dem 
Angebot der Firma Müller in Hamburg vom 29.12.1955 für das 
Kreiskrankenhaus Biberach zu erwerben. 
2) Die alte Röntgenkugel dieser Firma zum Rückvergütungsnreis 
von 500 DM in Zahlung zu geben. ' L ' 
5) Die Deckungsmittel im Vorgriff auf den Haushaltsplan 1956 be- 
reitzuswellen,und die Verwaltung zur entsprechenden Berück— 
oicn uigung bei Aufstellung des Haushaltsplans zu beauftragen. 
§ 15 " 
fung einer Röntgenkugel für das Kreiskrankenhaus 
Biberach. 
ini Vorparagraph ausgeführt, sind die vorhandenen beiden 
RontgenAUgeln veraltet und bedürfen der Erneuerung. Anstelle der 
einen Kugel ist soeben die Beschaffung eines Röntgenuntersuchungs- 
gerats mit Bildverstärker der Firma Müller beschlossen worden. 
Die zweite Kugel wird dadurch jedoch nicht entbehrlich; wie bis- 
her ist ein zweites Gerät unbedingt notwendig. Für bestimmte 
Röntgenaufnahmen mann auch künftig nur die Kugel Anwendung fin- 
aen. wer sch_echte Zustand der Kugel und ihr häufiger Ausfall 
sind oesonders bedenklich, wenn die zweite Kugel nicht mehr vor- 
hano.cn is^. Da auch die Beibehaltung beider Kugeln neben dem 
neuen ,Ronugenuntersuchungsgerät mit Bildverstärker eine Lösung 
auf längere Dauer nicht gewährleisten würde, ist über kurz oder 
^ang uie ^eubescnaj-fung auch einer Röntgenkugel notwendig. Man 
hatue o.ann neben dem neuen Untersuchungsgerät mit Bildverstärker 
auch eine Röntgenkugel und könnte die beiden aUen KugX uX- 
denklich zuruckgeben. b 
Im Vorjahr ist ein neues EKG. beschafft worden. Das zur 
Beschaffung vorgesehene größere Gerät war damals noch nicht 
iieferbar. Es wurde zwischenzeitlich ein kleineres Gerät 
zor-au^Lig dU-gestellt (vergl. Beschluß des Kreisrats vom 
j; O ‘d--955). über den Preisunterschied zwischen dem größeren
	        
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