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§ 1
Erwerb
des
V e rwal tun?; sgebäudes
der AOK. ir Biberach.
Einleitend wird auf die Vorgeschichte und auf die Aus
führungen im Vorbericht zum "achtragshaushaltsplan 1955 Bezug
genommen. Seit der letzten Kreisratssitzung am 17.12.1955 ha
ben wegen dem Erwerb des Verwaltungsgebäudes der AOK. in Bi
berach 2 Besprechungen zwischen der KreisVerwaltung und dem Vo:
stand bezwf erweiterten Vorstand der AOK. statt gefunden, '."äh
rend bei der ersten Besprechung eine Einigung wegen zu großer
Kaufpreisforderungen ‘der AOK. nicht zustande kam, hat sich die
Verwaltung in der letzten Sitzung mit einem Kaufpreis von
88 000 DM zuzüglich Nebenkosten in Höhe von rund 7 O00 DM ein
verstanden erklärt. Dieser Vereinbarung wurde seitens der AOK.
vorbehältlich der Zustimmung der Vertreterversammlung zuge
stimmt. Die Vertreterversammlung hat zwischenzeitlich zu einem
Kaufvertragsabschluß auf der ausgehandelten Basis die Geneh
migung erteilt. Seitens der Kreisverwaltung wurde die Verein
barung vorbehältlich der Zustimmung durch den Kreisrat und den
Kreistag abgeschlossen.
Nach weiterer Erörterung der Angelegenheit schlägt der
Vorsitzende vor, vor einer Beschlußfassung das Ver .-altungs-
gebäude der AOK. zu besichtigen.
Am Schluß der heutigen Kreisratssitzung wird das Ver
waltungsgebäude der AOK. in Biberach besichtigt. Danach wird
einstimmig . .
beschlossen,
dem Kauf des Verwaltungsgebäudes der AOK. in Biberach zu einem
Kaufpreis von 88 000 DM zuzüglich Nebenkosten in Höhe von rund
7 000 DM zuzustimmen vorbehältlich der Genehmigung durch den
Kreistag, die anlässlich der Verabschiedung des Nachtragsplans
für das Rechnungsjahr 1955 erfolgen müßte.