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Bürgermeister Leger würdigt die bisherige Amtsführung von
Herrn Landrat Heckmann, die ihm ein hohes Ansehen in der Be
völkerung sowohl als auch bei den Organen und Behörden erwor
ben habe. Seiner Ansicht nach gebe es keinen Zweifel, daß er
auch weiterhin der geeignete Landrat für den Kreis Biberach sei
und auch das Vertrauen des zu seiner Bestellung zuständigen
Kreistags besitze. Sämtliche Kreisratsmitglieder bringen ihre
Übereinstimmung mit diesen Ausführungen zum Ausdruck und es er
geht einstimmiger
Beschluss: °
Bem Kreistag zu empfehlen, in der Stellungnahme zu § 54 der
neuen LandkreisOrdnung Herrn Landrat Heckmann das volle Ver
trauen auszusprechen und ihn als ersten kommunalen Landrat
des Kreises Biberach zu bestellen.
Zur Beurkundung!
G-eschäftsleit .Beamter d.Kreisverband:
Landrat
Kreisamtsrat
Bürgermeister.
neisrats