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I. Teil; öffentliche Sitzung.
§ 1
Beschaffung eines neuen Dienstkraftwagens für den Landrat.
Landrat Heckmann berichtet dem Kreisrat über einen Verkehrs
unfall, den er mit seinem Dienstwagen gehabt hat. Der Schaden
am Wagen wurde auf 6 000 bis 7 000 DM geschätzt. Nach den po
lizeilichen Ermittlungen steht einwandfrei fest, daß an dem
Verkehrsunfall nicht der Landrat, sondern ein anderer Fahrzeug
inhaber allein verantwortlich ist.
In diesem Zusammenhang wurde die Frage erwogen, ob das be
schädigte Fahrzeug abgesetzt und ein Neukauf vorgenommen wer
den soll. Der Kreisrat spricht sich einmütig für die Beschaf
fung eines neuen Wagens aus. Mitglied Hagel meldet jedoch Bev
denken gegen eine Wiederbeschaffung eines Mercedes 220 an.
Nach eingehender Beratung wird
beschlossen:
1) den beschädigten Wagen abzusetzen;
2) einen neuen Mercedes 220 S zu erwerben.
§ 2
Beseitigung der baufälligen Kirchenmauer in Attenweiler
an der Landstr. II.Ordnung Attenweiler-Ruppertshofen,
Vorweg besichtigt der Kreisrat in Attenweiler eine bau
fällige Kirchenmauer, die an der Landstraße II.Ordnung
Attenweiler - Ruppertshofen gelegen ist.
Die Gemeinde Attenweiler hat darum nachgesucht, diese
Kirchenmauer unverzüglich zu beseitigen, da der Bauzustand
dieser Mauer für den vorbeiführenden Verkehr große Gefahren
mit sich bringt. Von der Verwaltung wurde eingehend geprüft,
wer die Baulast für die an der Landstr. II. Ordnung angren
zende Mauer zu tragen hat. Aus den bei der Gemeinde eingese
henen Unterlagen ergibt sich, daß die Zuständigkeit des Stras
senbauträgers gegeben ist. Bei den Verhandlungen mit der Ge
meinde hat sich ergeben, daß diese bereit wäre, die Mauer auf
ihre Kosten abtragen zu lassen, wenn der Landkreis die Wieder
errichtung vornimmt. Da an dieser Stelle eine Engstelle mit
3,20 m besteht, ist es notwendig, diese Mauer gleichzeitig so
weit zurückzuverlegen, daß einem späteren Ausbau der Orts
durchfahrt keine Hindernisse im Wege stehen. Die Kosten für