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die Wiedererrichtung einer zweckmässigen Mauer betragen nach
den Schätzungen des Straßenbauamts Riedlingen rund 5 000 DM.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Abbruch der Mauer von
der Gemeinde Attenweiler vorzunehmen ist.
In diesem Zusammenhang wurde bei der Ortsbesichtigung
auch der Antrag der Gemeinde Attenweiler geprüft, ein Teil
stück der Landstraße II. Ordnung Attenweiler - Ruppertshofen
innerhalb der Ortsdurchfahrt zu erbreitern. Der Kreisrat
ist dabei zu der Auffassung gekommen, eine solche Verbrei
terung noch zurückzustellen, da Maßnahmen ohne Pläne des
Straßenbauamts nicht entschieden werden können.
Perner ist ein in die Ortsdurchfahrt Attenweiler - Bun
desstraße 512 hereinreichendes Gebäude besichtigt worden,
das aus Gründen der Verkehrstechnisch richtigen Linienführung
beim Ausbau der Ortsdurchfahrt in Attenweiler auf Abbruch
erworben werden sollte. Die Kosten hiefür betragen schätzungs
weise 2 000 DM, wovon entsprechend der seitherigen Übung der
Gemeinde ein Beitrag zum Erwerb von 50 % gegeben werden soll.
Nach Abschluss der Besichtigung und Rückkehr in den
Sitzungssaal wird einstimmig
beschlossen:
1) Dem Abbruch der schadhaften Kirchenmauer in Attenweiler,
die an der Landstraße II. Ordnung Attenweiler - Rupperts
hofen gelegen ist, durch o.ie Gemeinde zuzustimmen unter
der Voraussetzung, daß gleichzeitig der erforderliche
Grunderwerb zur Verbreiterung der dort befindlichen Eng-
steile durch die Gemeinde vorgenommen wird;
2) die Wiedererrichtung der Kirchenmauer nach den Plänen
- des Straßenbauamts Riedlungen zu -genehmigen;
5) eine Verbreiterung der Landstraße II.Ordnung Attenwei
ler - Ruppertshofen am Ende der Ausfahrt Attenweiler
zurückzustellen;
4) dem Erwerb eines 'Gebäudes in der Ortsdurchfahrt Atten
weiler — Bundesstraße 512 durch die Gemeinde Attenweiler
grundsätzlich zuzustimmen, unter Inaussichtstellung
eines Beitrages des Landkreises von 50 % zu den Erwerbs—
kosten.