Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 2 
Nachtragshaushaltssatzung mit Pachtragsplan für das Eech- 
nungs ,1 ahr 1955« 
Es ist notwendig geworden, zu der vom Kreistag am 8.6.1955 
verabschiedeten Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rech 
nung s jahr 1955 einen Nachtrag zu erlassen. Der Entwurf der Ver 
waltung ist mit einem entsprechenden Vorbericht den Mitglie 
dern zusammen mit der Tagesordnung zugegangen. Die Gründe, die 
die Verabschiedung eines Nachtragsplans notwendig machen, sind 
im Vorbericht eingehend dargestellt. 
Der Nachtragsplan, insbesondere die Einzelpläne werden be 
raten. Danach wird einstimmig 
beschlossen 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den folgenden von der 
Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf zu einer Nachtragshaushalts 
satzung mit Nachtragsplan zu verabschieden: 
Nachtragshaushaltssatzung des Kreisverbands Biberach 
für das Rechnungsjahr 1955. 
Auf -Grund des Art. 45 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 6 
der Kreisordnung vom 22. Dez. 1948 (Reg.Bl. 1949 Seite 21) hat 
der Kreistag am folgende 
Nachtragshaushaltssatzung 
zur Haushaltssatzung vom 8. Juni 1955 erlassen: 
§ 1 
Der Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Nachtrags 
haushalt in den Einnahmen auf . 514 000 DU 
in den Ausgaben auf 514 000 DM 
festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haus 
halts 1955 erhöhen sich dadurch auf je 10 496 560 DM.
	        
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