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§ 2
Nachtragshaushaltssatzung mit Pachtragsplan für das Eech-
nungs ,1 ahr 1955«
Es ist notwendig geworden, zu der vom Kreistag am 8.6.1955
verabschiedeten Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rech
nung s jahr 1955 einen Nachtrag zu erlassen. Der Entwurf der Ver
waltung ist mit einem entsprechenden Vorbericht den Mitglie
dern zusammen mit der Tagesordnung zugegangen. Die Gründe, die
die Verabschiedung eines Nachtragsplans notwendig machen, sind
im Vorbericht eingehend dargestellt.
Der Nachtragsplan, insbesondere die Einzelpläne werden be
raten. Danach wird einstimmig
beschlossen
an den Kreistag den Antrag zu stellen, den folgenden von der
Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf zu einer Nachtragshaushalts
satzung mit Nachtragsplan zu verabschieden:
Nachtragshaushaltssatzung des Kreisverbands Biberach
für das Rechnungsjahr 1955.
Auf -Grund des Art. 45 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 6
der Kreisordnung vom 22. Dez. 1948 (Reg.Bl. 1949 Seite 21) hat
der Kreistag am folgende
Nachtragshaushaltssatzung
zur Haushaltssatzung vom 8. Juni 1955 erlassen:
§ 1
Der Nachtragshaushaltsplan wird im ordentlichen Nachtrags
haushalt in den Einnahmen auf . 514 000 DU
in den Ausgaben auf 514 000 DM
festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haus
halts 1955 erhöhen sich dadurch auf je 10 496 560 DM.