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§ 5
Anerkennung der Endabrechnung der Landstraße
II. Ordnung Umgehungsstrasse bei Weihungszell.
Dem Kreisrat wird vorgetragen, daß die Umgehungs
straße bei Weihungszell zwischenzeitlich fertiggestellt
wurde und die Endabrechnung vorliegt. Der Plansatz für
diese Baumaßnahme hat im Haushaltsplan 1954 65 000 DM
betragen. Der Kostenvoranschlag ist seinerzeit in Höhe
von 67 000 DM genehmigt worden. Die Kosten betragen nach
der Endabrechnung 72 477,42 DM. Bei der Beratung wird
eine Aufklärung wegen der Kostenüberschreitung in Höhe
von rund 5 500 DM gewünscht. Da das Straßenbauamt in der
Sitzung trotz Ladung nicht vertreten war, soll hierüber
später dem Kreisrat berichtet werden.
Nach kurzer Beratung wird
beschlossen:
Die Endabrechnung der Umgehungsstraße Weihungszell anzu
erkennen.
§ 6
Anerkennung der Endabrechnung anlässlich des Ausbaus
der Landstraße II«Ordnung Apfingen-Sulmingen-Heggbach.
Dem Kreisrat wird berichtet, daß die Landstraße II.
Ordnung Äpfingen-Sulmingen-Heggbach (Aussenstrecken) zwi
schenzeitlich abgerechnet wurde. Der Planansatz für den
letzten Teil der Ausbaustrecke Sulmingen-Heggbach wurde
im Rechnungsjahr 1954 auf 125 000 DM zuzüglich eines Rest
vorbehalts von 11 000 DM vom Vorjahr festgelegt. Die Kosten
hiefür betragen nach der Endabrechnung 121 870.05 DM. bei
einem Kostenvoranschlag von 155 000 DM. Von dem nichtbe
nötigten Restbetrag wurde zwischenzeitlich anlässlich der
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans für das Rech
nungsjahr 1955 ein Restvorbehalt von 12 000 DM. gebildet,
der der Baumaßnahme Ausbau der Ortsdurchfahrt ÄpfIngen
II. Teil zugeschlagen wurde.
Nachrichtlich werden dem Kreisrat auch die Zahlen,
die für die 1. Teile des Ausbaus dieser Strecke benötigt
wurden, bekanntgegeben.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen,
die Endabrechnung für den Ausbau der Landstraße II.Ordnung
Äpfingen-Sulmingen-Heggbach anzuerkennen. Der Restvorbehalt
in Höhe von 12 000 DM soll unverändert belassen werden.