Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 7 
G-runderwerbskosten anlässlich des Ausbaus der Landstraße 
II- Ordnung Apfin^en - Sulmingen - Hembach. ~ 
Die Kosten des Grunderwerbs beim Ausbau der Landstraße 
II* Ordnung Apfingen - Sulmingen - Heggbach sollen grund 
sätzlich von den jeweiligen Markungsgemeinden übernommen 
werden. Entsprechende Verpflichtungserklärungen wurden von 
der Verwaltung auch seinerzeit eingeholt. Beim Ausbau der 
Aussenstrecken der Landstraße il.Ordnung Äpfingen—Sulmingen— 
Heggbach sind aber insbesondere auf Markung Sulmingen und 
Maselheim durch den erforderlich gewesenen Straßenneubau 
recht erhebliche Grunderwerbs— und auch Vermessungs— und 
Vermarkungskosten angefallen. Die Gemeinden Sulmingen und 
Maselheim haben deshalb nachgesucht, einen Anteil an den 
Grunderwerbs- und Vermessungs- und Vermarkungskosten fest 
zulegen und den überschreitenden Betrag vom Landkreis zu 
ersetzen. 
Im einzelnen handelt es sich um folgende Summeni 
Bür den 1.Bauabschnitt Apfingen-Sulmingen Grunder 
werbskosten 1 728.80 DM. Es liegt eine Verpflichtungser- 
iclärung der Gemeinde bis zu 1 000 DM vor. Beim Bauabschnitt 
Sulmingen — Heggbach I. und II. Bauteil betragen die Grund— 
erwerbs- und Vermessungs- und Vermarkungskosten 12309,05 DM. 
Auf Markung Maselheim betragen die Grunderwerbskosten 
5 836 DM.bei einer Verpflichtungserklärung bis zu 800 DM. 
Bei der Entscheidung darüber, welche Anteile an den 
Grunderwerbskosten die Gemeinden Sulmingen und Maselheim 
endgültig zu tragen haben, ist zu berücksichtigen, daß es 
sich öei den beiden Gemeinden um leistungsschwache Gemein- 
aen handelt und daß die Grunderwerbskosten wegen des Stras 
senneubaus wesentlich höher sind wie bei Ausbaustrecken. 
Hach Beratung wird 
beschlossen: 
Den Gemeinden Sulmingen und Maselheim zu den entstandenen 
Grund erwerbskosten folgende Beiträge zu bewilligen: 
öulmingen 12 000 DM, sodass der Eigenanteil der Ge— ' 
meinde rund 2 050 DM beträgt, 
Maselheim 4 800 DM, sodass der Eigenanteil der Ge 
meinde rund 1 036 DM beträgt.
	        
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