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§ 9
Instandsetzungsarbeiten an dem neu erworbenen Gebäude
der Allgemeinen Ortskrankenkasse Biberach.
Der Kreisrat wird darüber informiert, daß die Allge
meine Ortskrankenkasse Biberach ihr Gebäude voraussicht
lich, zum 1. Juni 1956 verlassen werde. Es sei beabsichtigt,
möglichst rasch in das neue Gebäude umzuziehen. Der Zu
stand des Gebäudes verlange aber vor einem Umzug noch eine
Renovierung. Kreisbaumeister Maier erläutert die vorgesehe
nen Renovierungsarbeiten, die einen Kostenaufwand von rund
10 000 DM verursachen werden.
Rach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1) Die Verwaltung zu beauftragen, im Haushaltsplan 1956
10 000 DM für die Instandsetzung des neu erworbenen
AOK-Gebäudes vorzusehen;
2) Verwaltung zu ermächtigen, die Einzelaufträge für
die Renovierungsarbeiten bis zum Betrage von rund
10 000 DM zu erteilen.
§ 10
Beschaffung einer Telefonzentrale in dem neu erworbenen
Gebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse Biberach.
Die Verwaltung hat die verschiedenen Möglichkeiten ge
prüft. Vorzuziehen wäre, Nebenstellen von der Hauptzentrale
des Kreisverwaltungsgebäudes aus einzurichten. Die Einrich
tung solcher Nebenstellen geht aber aus postalischen Grün
den nicht, da vom Verwaltungsgebäude Zeppelinring 2 bis zum
neu erworbenen Verwaltungsgebäude eine neue Erdkabel ver
legt werden müsste, was ungewöhnlich hohe Kosten verursacht.
Das Fernmeldebauamt hat deshalb eine solche Lösung, die für
den Kreisverband am günstigsten wäre, abgelehnt.Dagegen wäre
der Einbau einer Unteranlage ohne weiteres möglich. Nach
einem vorliegenden Angebot der Firma Siemens würde der Kauf
preis für eine Unteranlage mit 10 Nebenapparaten 6 622,— DM
zuzüglich Montagekosten betragen. Die Wartungsgebühr für Heine
solche Unteranlage beträgt monatlich rund 50 DM. Die Firma
Siemens wäre aber auch bereit, eine solche Unteranlage an den
Kreisverband zu vermieten. Die monatliche Miete hiefür würde
einschliesslich Wartung 142 DM betragen oder nach Abzug der
Wartung die reine Miete monatlich rund 95 DM, gegenüberge
stellt, einem Kaufpreis von 6 622 DM. Die Verwaltung schlägt
vor, die erforderliche Unteranlage anzumieten, da eine solche