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Anlage später beim Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes
nicht mehr benötigt werde und in diesem Jahr der Ankauf
kostenmäßig zu viel werde. Mitglied Dobler wünscht näheren
Aufschluss, ob überhaupt die Einrichtung einer Telefonan
lage notwendig sei. Die Notwendigkeit wird nochmals begrün
det. Mitglied Handgretinger schlägt vor, keine Anmietung
vorzunehmen, sondern die Anlage zu kaufen. Ein Erwerb würde
seiner Meinung nach auf Dauer gesehen billiger werden. Die
Verwaltung empfiehlt, eine Siemensanlage zu verwenden, da
die Hauptzentrale im Kreisverband ebenfalls eine Siemensan
lage ist.
Es wird
beschlossen,
den Kauf einer Siemen^Snlage 5/15 mit 10 Nebenapparaten zum
Preis von rund 6 600 DM zuzüglich Montagekosten zu genehmi
gen. Die Verwaltung wird gleichzeitig ermächtigt, mit der
Birma Siemens einen Vertrag dahingehend abzuschliessen,
daß diese Anlage im ersten Jahr gemietet und ab dem Rech
nungsjahr 1957 möglichst unter weitgehender Anrechnung der
bezahlten Miete zu eigen erworben wird.
§ 11
Bauarbeiten an der Landwirtschaftsschule Biberach.
In der Landwirtschaftsschule Biberach sind einige dringen
de Renovierungsarbeiten erforderlich. Die Kreisbaumeister
stelle hat unter Berücksichtigung der Wünsche der Schulleitung
die notwendigen Renovierungsarbeiten untersucht und einen
Kostenvoranschlag nach Dringlichkeitsstufen aufgestellt. Bei
weitgehender Berücksichtigung aller Wünsche der Schulleitung
würden diese Renovierungsarbeiten rund 50 000 DM betragen.
Nach Auffassung der Kreisbaumeisterstelle könnte man aber mit
10 000 DM den Teil der Renovierungsarbeiten vorweg nehmen, der
einer späteren grösseren Verbesserungsmöglichkeit der Bi-
beracher Schule nicht im Wege steht.
Aus dem Vorjahr stehen noch als Restvörbehalt 5 000 DM
zur Verfügung. Die Restkosten müssten im Haushaltsplan 1956
bereitgestellt werden.
Bei der Beratung kommt zum Ausdruck, daß man im Jahr 1956
nur die Renovierungsarbeiten vornehmen sollte, die unter al
len Umständen notwendig sind und daß Verbesserungsarbeiten,
die einer späteren grösseren Lösung entgegenstehen, zurück
gestellt bleiben.
Es wird einstimmig
beschlossen,
die von der Verwaltung vorgetragenen Verbesserungsarbeiten
in der Landwirtschaftsschule Biberach mit einem Kostenauf
wand von rund 10 000 DM zu genehmigen. Die Verwaltung wird
gleichzeitig ermächtigt, die Einzelaufträge zu erteilen.
Die Finanzierung soll durch einen Restvorbehalt in Höhe
von 5 000 DM aus dem Vorjahr und durch weitere Bereitstellung
von 5 000 DM im Haushaltsplan 1956 erledigt werden.