Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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Anlage später beim Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes 
nicht mehr benötigt werde und in diesem Jahr der Ankauf 
kostenmäßig zu viel werde. Mitglied Dobler wünscht näheren 
Aufschluss, ob überhaupt die Einrichtung einer Telefonan 
lage notwendig sei. Die Notwendigkeit wird nochmals begrün 
det. Mitglied Handgretinger schlägt vor, keine Anmietung 
vorzunehmen, sondern die Anlage zu kaufen. Ein Erwerb würde 
seiner Meinung nach auf Dauer gesehen billiger werden. Die 
Verwaltung empfiehlt, eine Siemensanlage zu verwenden, da 
die Hauptzentrale im Kreisverband ebenfalls eine Siemensan 
lage ist. 
Es wird 
beschlossen, 
den Kauf einer Siemen^Snlage 5/15 mit 10 Nebenapparaten zum 
Preis von rund 6 600 DM zuzüglich Montagekosten zu genehmi 
gen. Die Verwaltung wird gleichzeitig ermächtigt, mit der 
Birma Siemens einen Vertrag dahingehend abzuschliessen, 
daß diese Anlage im ersten Jahr gemietet und ab dem Rech 
nungsjahr 1957 möglichst unter weitgehender Anrechnung der 
bezahlten Miete zu eigen erworben wird. 
§ 11 
Bauarbeiten an der Landwirtschaftsschule Biberach. 
In der Landwirtschaftsschule Biberach sind einige dringen 
de Renovierungsarbeiten erforderlich. Die Kreisbaumeister 
stelle hat unter Berücksichtigung der Wünsche der Schulleitung 
die notwendigen Renovierungsarbeiten untersucht und einen 
Kostenvoranschlag nach Dringlichkeitsstufen aufgestellt. Bei 
weitgehender Berücksichtigung aller Wünsche der Schulleitung 
würden diese Renovierungsarbeiten rund 50 000 DM betragen. 
Nach Auffassung der Kreisbaumeisterstelle könnte man aber mit 
10 000 DM den Teil der Renovierungsarbeiten vorweg nehmen, der 
einer späteren grösseren Verbesserungsmöglichkeit der Bi- 
beracher Schule nicht im Wege steht. 
Aus dem Vorjahr stehen noch als Restvörbehalt 5 000 DM 
zur Verfügung. Die Restkosten müssten im Haushaltsplan 1956 
bereitgestellt werden. 
Bei der Beratung kommt zum Ausdruck, daß man im Jahr 1956 
nur die Renovierungsarbeiten vornehmen sollte, die unter al 
len Umständen notwendig sind und daß Verbesserungsarbeiten, 
die einer späteren grösseren Lösung entgegenstehen, zurück 
gestellt bleiben. 
Es wird einstimmig 
beschlossen, 
die von der Verwaltung vorgetragenen Verbesserungsarbeiten 
in der Landwirtschaftsschule Biberach mit einem Kostenauf 
wand von rund 10 000 DM zu genehmigen. Die Verwaltung wird 
gleichzeitig ermächtigt, die Einzelaufträge zu erteilen. 
Die Finanzierung soll durch einen Restvorbehalt in Höhe 
von 5 000 DM aus dem Vorjahr und durch weitere Bereitstellung 
von 5 000 DM im Haushaltsplan 1956 erledigt werden.
	        
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