Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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rTach längerer Beratung, bei der insbesondere auch 
Bedenken gegen eine sofortige Bereitstellung der Mittel 
vorgerbracht werden, weil dadurch eine gewisse Vorent 
scheidung getroffen sei, wird einstimmig 
beschlossen: 
Die Verwaltung zu beauftragen, im Haushaltsplan 1956 
zur Mitfinanzierung des Arbeiterwohn- und Jugendheimes 
der xcath. btadtpfarrgemeinde Biberach einen Betrag von 
10 000 DM vorzusehen, aber ausdrücklich festzustellen, 
aaß eine Entscheidung über die Bewilligung dieser Mittel 
vorbehalten bleibt. 
§ 14 
Beitrag für das Fachschulgebäude der Stadt Biberach. 
Der Stadt Biberach wurde für die Erstellung ihres 
Fachschulgebäudes in den Haushaltsplänen des Rechnungs 
jahres 1954 und 1955 je 50 000 DM als Beitrag zur Ver 
fügung gestellt. Eine Entscheidung über die endgültige 
Höhe des Beitrags ist noch nicht getroffen. Die Verwaltung 
bittet um Entscheidung, ob auch im Haushaltsplan 1956 eine 
aritte Rate in Höhe von 50 000 DM bereitgestellt werden 
soll. Ohne Beschlußfassung ist man früher davon ausgegangen, 
einen Betrag von 150 000 DM der Stadt Biberach zukommen 
zu lassen. Die Stadt hat sich aber anlässlich einer Kreis 
tagssitzung bemüht, einen höheren Beitrag zu erhalten und 
inzwischen auch einen entsprechenden Antrag auf insgesamt 
210 000 DM gestellt. Kreisrat Handgretinger stellt den 
Antrag, den Beitrag auf insgesamt 150 000 DM zu beschrän 
ken und künftig dafür keine Mittel mehr vorzusehen. 
Nach Beratung bei Enthaltung des Mitglieds Frommer 
wird 
beschlossen: 
1) Die Verwaltung zu beauftragen, im Haushaltsplan 1956 
eine dritte Rate in Höhe von 50 000 DM als Beitrag 
für das Fachschulgebäude bereitzustellen. 
2 ) Jn künftigen Rechnungsjahren keine weiteren Mittel 
mehr vorzusehen. Hiemit ist der Antrag an den Kreis 
tag verbunden, den Beitrag auf insgesamt 150 000 DM 
festzusetzen; die Entscheidung darüber soll aber 
erst im Haushaltsplan 1957 herbeigeführt werden.
	        
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