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rTach längerer Beratung, bei der insbesondere auch
Bedenken gegen eine sofortige Bereitstellung der Mittel
vorgerbracht werden, weil dadurch eine gewisse Vorent
scheidung getroffen sei, wird einstimmig
beschlossen:
Die Verwaltung zu beauftragen, im Haushaltsplan 1956
zur Mitfinanzierung des Arbeiterwohn- und Jugendheimes
der xcath. btadtpfarrgemeinde Biberach einen Betrag von
10 000 DM vorzusehen, aber ausdrücklich festzustellen,
aaß eine Entscheidung über die Bewilligung dieser Mittel
vorbehalten bleibt.
§ 14
Beitrag für das Fachschulgebäude der Stadt Biberach.
Der Stadt Biberach wurde für die Erstellung ihres
Fachschulgebäudes in den Haushaltsplänen des Rechnungs
jahres 1954 und 1955 je 50 000 DM als Beitrag zur Ver
fügung gestellt. Eine Entscheidung über die endgültige
Höhe des Beitrags ist noch nicht getroffen. Die Verwaltung
bittet um Entscheidung, ob auch im Haushaltsplan 1956 eine
aritte Rate in Höhe von 50 000 DM bereitgestellt werden
soll. Ohne Beschlußfassung ist man früher davon ausgegangen,
einen Betrag von 150 000 DM der Stadt Biberach zukommen
zu lassen. Die Stadt hat sich aber anlässlich einer Kreis
tagssitzung bemüht, einen höheren Beitrag zu erhalten und
inzwischen auch einen entsprechenden Antrag auf insgesamt
210 000 DM gestellt. Kreisrat Handgretinger stellt den
Antrag, den Beitrag auf insgesamt 150 000 DM zu beschrän
ken und künftig dafür keine Mittel mehr vorzusehen.
Nach Beratung bei Enthaltung des Mitglieds Frommer
wird
beschlossen:
1) Die Verwaltung zu beauftragen, im Haushaltsplan 1956
eine dritte Rate in Höhe von 50 000 DM als Beitrag
für das Fachschulgebäude bereitzustellen.
2 ) Jn künftigen Rechnungsjahren keine weiteren Mittel
mehr vorzusehen. Hiemit ist der Antrag an den Kreis
tag verbunden, den Beitrag auf insgesamt 150 000 DM
festzusetzen; die Entscheidung darüber soll aber
erst im Haushaltsplan 1957 herbeigeführt werden.