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§ 18
Verwend ung der Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen.
1955.
Anlässlich der Beratung des Nachtragshaushalts im
Kreistag am 18.2.1956 ist beschlossen worden, eine etwaige
Mehreinnahme aus den Schlüsselzuweisungen 1955 dem Kreistag
zur näheren Entscheidung zu belassen. Zwischenzeitlich liegt
die Endabrechnung über die Schlüsselzuweisungen 1955 im we
sentlichen vor. Die Mehreinnahmen hieraus betragen rund
62 000 DM. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob diese
Mehreinnahme als Restmittel im Haushaltsplan 1956 zur Deckung
verwendet werden kann. Da Meinungsverschiedenheiten wegen Zu
ständigkeit zu dieser Entscheidung bestehen, wird das Sitzungs—
Protokoll hierüber bekanntgegeben. Darnach hat sich der Kreis
tag die Entscheidung über die Verwendung dieser Mehreinnahmen
vorbehalten.
Mit Rücksicht auf die zu erwartende angespannte Haus
haltslage im Rechnungsjahr 1956, insbesondere auch wegen der
bevorstehenden Erstellung eines ’d irtschafts — und Personalge—
bäudes im Kreiskrankenhaus Biberach, billigt der Kreisrat
den Vorschlag, die Mehreinnahmen dem Haushaltsplan 1956 als
Restmittel zur allgemeinen Deckung zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorbericht und in der
KreistagsSitzung auf diesen Beschluss des Kreisrats hinzu
weisen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
Die Mehreinnahme aus den Schlüsselzuweisungen des Rechnungs
jahres 1955 in Höhe von rund 62 000 DM im Entwurf des Haus
haltsplans 1956 als Restmittel aus Vorjahren darzustellen
und zur Verwendung zu bringen.