Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 3 
Änderung der Satzung.der Kreissparkasse Biberach. 
Die Satzung der KreisSparkasse Biberach soll in einigen 
Punkten insbesondere bezüglich des Aktivgeschäfts den heutigen 
Erfordernissen angepasst werden. Das Innenministerium. Baden/ 
Württemberg hat einige Änderungen und Ergänzungen der Kuster 
satzung genehmigt. Der Verwaltungsrat der KreisSparkasse hat 
diese Änderungen und Ergänzungen der Satzung der KreisSparkasse 
Biberach am 21.12.1955 beschlossen. Es wird seitens der Kreis 
sparkasse die-Zustimmung des Gewährverbands erbeten. 
Die Satzungsänderungen werden den Kreisrat im einzelnen 
bekanntgegeben, wobei zunächst die alte und dann die neue Passung 
der Satzung zitiert werden. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen, 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, der Änderung der Satzung 
der Kreissparkasse Biberach, wie sie vom Verwaltungsrat am 
21.12.1955 beschlossen wurde, namens des Gewährverbands zuzu 
stimmen. 
Einstellung des Verwaltungskandidaten Wolfgang Gilgen. 
Das Verwaltungsaktuariat V beantragt die Einstellung 
eines Lehrlings mit der Begründung, dal? sich der seitherige 
Lehrling im dritten Ausbildungsjahr befinde und deshalb in 
absehbarer Zeit ausscheide. Als Lehrling hat sich Jolfgang 
Gilgen beworben. Nach kurzer Beratung wird 
beschlossen, 
den Verwaltungskandidaten Volfgang Gilgen auf die Dauer einer 
dreijährigen Lehrzeit einzustellen und ihn dem Verwaltungs- 
aktuariat V zur Ausbildung zuzuteilen. Dieser Beschluß gilt 
vorbehältlich der endgültigen Zulassung des Gilgen zum ge 
hobenen Verwaltungsdienst durch das Negierungspräsidium.
	        
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