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§ 20
Festsetzung der Pflegesätze für Selbstzahler in den
Kreiskrankenhäusern Biberach, Laupheim, und Ochsenhausen.
Durch Kreisratsbeschluß vom 28.1.1956 wurden die Sätze
für Selbstzahler im Kreiskrankenhaus Biberach mit Wirkung
ab 1. April 1956 je nach Klasse auf 9,— DM, 12,— DM. und
15, — DM und in Laupheim und Ochsenhausen auf 8,— DM,
11,— DM und 14,— DM festgesetzt. Während für die Fest
setzung der Pflegesätze der Selbstzahler der II. und I.
Klasse eine preisrechtliche Genehmigung nicht erforderlich
ist, bedarf die Festsetzung für die III. Pflegeklasse nach
wie vor dex preisrechtlichen Genehmigung. Die Preisbehörde
hat den Genehmigungsantrag der Kreisverwaltung beanstandet
mit der Begründung, daß für Selbstzahler der III.Pflegeklasse
ebenfalls ein Pflegesatz festgestellt werden müsse, der nicht
wesentlich ungünstiger als der Pflegesatz für Kassenpatienten
ist. Die Preisbehörde verlangt eine Senkung des Pflegesatzes
in der III.Klasse um 1,— DM. Der Krankenhausträger hätte die
Möglichkeit, gegen diese Entscheidung der Preisbehörde ein
Rechtsmittel einzulegen. Die Verwaltung empfiehlt, von einer
solchen Möglichkeit Abstand zu nehmen, da in absehbarer Zeit
mit den Kassen erneut Pflegesatzverhandlungen geführt wer
den. Eine Erhöhung der Kassenpflegesätze würde auch eine Er
höhung der Selbstzahlersätze ermöglichen. Nach Auffassung
der Verwaltung sollten die Pflegesätze der II. und I.Klasse
in einem angemessenen Verhältnis zu dem Selbstzahlersatz
III.Klasse stehen. Sie empfiehlt deshalb, auch diese Sätze um
1.— DM zu senken.
Mit Rücksicht auf diese schwebende Frage ist der Be
schluß vom 28.1.1956 nicht vollzogen worden; die Verwaltung
schlägt vor, bis 31.5.1956 die alten Sätze zu erheben und
die Erhöhung ab 1.6.1956 in-Kraft zu setzen.
Nach Beratung wird
beschlossen:
Mit Wirkung ab 1. Juni 1956 in Aufhebung des Kreisratsbe
schlusses vom 28.1.1956 die Pflegesätze für Selbstzahler
wie folgt festzusetzen:
Die Sätze für Kinder bis zu 12 Jahren betragen 80 % der Sätze
für Erwachsene, der Pflegesatz für gesunde Säuglinge in allen
Klassen und Häusern täglich 2,10 DM.
Im Kreiskrankenhaus Biberach
in der
I. Pflegeklasse
II. " "
III. " "
14,-- DM
11,— DM
8,—
DM.
In den Kreiskrankenhäusern
Laupheim und Ochsenhausen in
der
I. Pflegeklasse
13,—
DM
II. Pflegeklasse
10,—
DM
...
III. Pflegeklasse
7,—
DM.
Jn diese Pflegesätze sind wie seither die Nebenkosten und das
Arzthonorar nicht einbezogen.