Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 21. Januar 1956 bis 18. August 1957

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§ 20 
Festsetzung der Pflegesätze für Selbstzahler in den 
Kreiskrankenhäusern Biberach, Laupheim, und Ochsenhausen. 
Durch Kreisratsbeschluß vom 28.1.1956 wurden die Sätze 
für Selbstzahler im Kreiskrankenhaus Biberach mit Wirkung 
ab 1. April 1956 je nach Klasse auf 9,— DM, 12,— DM. und 
15, — DM und in Laupheim und Ochsenhausen auf 8,— DM, 
11,— DM und 14,— DM festgesetzt. Während für die Fest 
setzung der Pflegesätze der Selbstzahler der II. und I. 
Klasse eine preisrechtliche Genehmigung nicht erforderlich 
ist, bedarf die Festsetzung für die III. Pflegeklasse nach 
wie vor dex preisrechtlichen Genehmigung. Die Preisbehörde 
hat den Genehmigungsantrag der Kreisverwaltung beanstandet 
mit der Begründung, daß für Selbstzahler der III.Pflegeklasse 
ebenfalls ein Pflegesatz festgestellt werden müsse, der nicht 
wesentlich ungünstiger als der Pflegesatz für Kassenpatienten 
ist. Die Preisbehörde verlangt eine Senkung des Pflegesatzes 
in der III.Klasse um 1,— DM. Der Krankenhausträger hätte die 
Möglichkeit, gegen diese Entscheidung der Preisbehörde ein 
Rechtsmittel einzulegen. Die Verwaltung empfiehlt, von einer 
solchen Möglichkeit Abstand zu nehmen, da in absehbarer Zeit 
mit den Kassen erneut Pflegesatzverhandlungen geführt wer 
den. Eine Erhöhung der Kassenpflegesätze würde auch eine Er 
höhung der Selbstzahlersätze ermöglichen. Nach Auffassung 
der Verwaltung sollten die Pflegesätze der II. und I.Klasse 
in einem angemessenen Verhältnis zu dem Selbstzahlersatz 
III.Klasse stehen. Sie empfiehlt deshalb, auch diese Sätze um 
1.— DM zu senken. 
Mit Rücksicht auf diese schwebende Frage ist der Be 
schluß vom 28.1.1956 nicht vollzogen worden; die Verwaltung 
schlägt vor, bis 31.5.1956 die alten Sätze zu erheben und 
die Erhöhung ab 1.6.1956 in-Kraft zu setzen. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
Mit Wirkung ab 1. Juni 1956 in Aufhebung des Kreisratsbe 
schlusses vom 28.1.1956 die Pflegesätze für Selbstzahler 
wie folgt festzusetzen: 
Die Sätze für Kinder bis zu 12 Jahren betragen 80 % der Sätze 
für Erwachsene, der Pflegesatz für gesunde Säuglinge in allen 
Klassen und Häusern täglich 2,10 DM. 
Im Kreiskrankenhaus Biberach 
in der 
I. Pflegeklasse 
II. " " 
III. " " 
14,-- DM 
11,— DM 
8,— 
DM. 
In den Kreiskrankenhäusern 
Laupheim und Ochsenhausen in 
der 
I. Pflegeklasse 
13,— 
DM 
II. Pflegeklasse 
10,— 
DM 
... 
III. Pflegeklasse 
7,— 
DM. 
Jn diese Pflegesätze sind wie seither die Nebenkosten und das 
Arzthonorar nicht einbezogen.
	        
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